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Kindergeld und Kinderfreibeträge
Wichtige Gesetzesänderungen und ausgewählte Entscheidungen des BFH sowie der Finanzgerichte
Obwohl in den letzten Jahren keine gravierenden Gesetzesänderungen beim Kindergeld und bei den Freibeträgen für Kinder vorgenommen wurden, lohnt ein Blick auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung auf diesem Gebiet. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zum Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag.
In der NWB Datenbank ist unter NWB QAAAE-52191 der Grundlagenbeitrag „Kindergeld, Kinderfreibetrag, andere kindbedingte Steuervergünstigungen und Baukindergeld“ von Hillmoth aufrufbar.
I. Gesetzgebung
1. Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld (§ 70 Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG)
[i]Rückwirkende Auszahlungsbeschränkung des KindergeldsMit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch v. (BGBl 2019 I S. 1066) wurden in § 70 Abs. 1 EStG die Sätze 2 und 3 EStG eingefügt. Gleichzeitig wurde § 66 Abs. 3 EStG aufgehoben. Mit Wirkung ab gilt eine rückwirkende Auszahlungsbeschränkung des Kindergelds. Die Auszahlung von festgesetztem Kindergeld erfolgt nach § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist. Bei Berechnung der Sechsmonatsfrist ist der Kalendermonat, in dem der Antrag gestellt wurde, nicht mitzurechnen.
Die Vorschrift gilt gem. § 52 Abs. 50 EStG für nach dem eingehen...