Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BMF plant Verschärfung der Anwendungsregelungen zur Nutzung elektronischer Aufzeichnungssysteme – Umsetzung gelungen?
Zum traten die Regelungen des Kassengesetzes in Kraft, wonach bei der Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme bestimmte gesetzliche Mindestanforderungen erfüllt werden müssen. Insbesondere ist neben einem elektronischen Aufzeichnungssystem eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) erforderlich. Die Finanzverwaltung hatte sich durch das (BStBl 2019 I S. 518) mit Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme umfänglich zu (vorrangig technischen) Anwendungsfragen geäußert, die im AEAO zu § 146a aufgenommen wurden. Nun plant das BMF, weitreichende Änderungen im AEAO zu § 146a zu veröffentlichen.
Umfang der Neuregelungen: Ausfall/Störung der Sicherheitseinrichtung oder des Aufzeichnungssystems
Gegenstand der Neufassung des AEAO nach dem Entwurf des BMF-Schreibens aus Juni 2022 sind Ausfälle und Störungen der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) einerseits und des elektronischen Aufzeichnungssystems andererseits. Während in der gegenwärtigen Fassung des AEAO lediglich der Ausfall der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung behandelt wird (AEAO zu § 146a, Nr. 7), ergänzt der En...