DBA Schweden i.d.F. für 1995
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (DBA Schweden)
v. 14. 07. 1992 (BGBl 1994 II S. 687)
Nichtamtlicher Hinweis:
Dieses Abkommen ist am
13.10.1994 in Kraft getreten (BGBl
1995 II S. 29) und war in dieser Fassung anzuwenden vom
1.1.1995 bis zum
31.12.2023.
Die Bundesrepublik
Deutschland
und
das Königreich Schweden
–
von dem Wunsch geleitet, durch
ein neues Abkommen, das den heutigen Beziehungen zwischen beiden Staaten und
den Rechtsentwicklungen Rechnung trägt, die Doppelbesteuerung zu vermeiden und
sich gegenseitig Beistand bei den Steuern zu leisten –
sind wie folgt
übereingekommen: