DBA Liechtenstein i.d.F. für 2011
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (DBA Liechtenstein)
v. 17. 11. 2011 (BGBl 2012 II S.
1463)
Die Bundesrepublik
Deutschlandunddas Fürstentum
Liechtenstein –
in Anbetracht des Wunsches der
Vertragsstaaten, ihre Beziehung weiterzuentwickeln, indem sie zu beiderseitigem
Nutzen im Bereich der Besteuerung zusammenarbeiten,
vor dem Hintergrund des am 2.
September 2009 geschlossenen Abkommens zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über
den Informationsaustausch in Steuersachen,
in Anbetracht des Wunsches der
Vertragsstaaten, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der
Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
abzuschließen –
sind wie folgt
übereingekommen: