Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer sind Betriebseinnahmen
Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen und werden nicht außerbilanziell gekürzt. Die Regelung des § 4 Abs. 5b EStG schließt nur den Abzug der Gewerbesteuer und der Nachzahlungszinsen als Betriebsausgaben aus, gilt aber nicht für Erstattungszinsen.