Neue Buchführungsgrenzen nach § 141 AO ab 2024
Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) wurden die für die Buchführungspflicht maßgeblichen Schwellenwerte für den Umsatz und Gewinn erhöht.
Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) wurden die für die Buchführungspflicht maßgeblichen Schwellenwerte für den Umsatz und Gewinn erhöht.
Der BFH hat Zweifel, ob Steuerberater seit dem 1.1.2023 zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet sind, wenn sie beim Finanzgericht Klage erheben oder Anträge stellen.
EU-Taxameter und Wegstreckenzähler gehören seit dem 1.1.2024 zu den eAS. Gleichzeitig wurden im AEAO zu § 146a die Begrifflichkeiten definiert und erläutert. Nunmehr wird von Seiten der Finanzverwaltung klargestellt, welche Mindestaufzeichnungspflichten Taxi- und Mietwagenunternehmen erfüllen müssen.
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde ein Rückerstattungsanspruch auf in Deutschland gezahlte Kapitalertragsteuer für gemeinnützige Rechtsträger mit Sitz in EU/EWR und Drittstaaten eingeführt.
Mit BMF-Schreiben v. 5.2.2024 (BStBl 2024 I S. 177) hat die Finanzverwaltung erstmals umfangreiche Ausführungen zur Auslegung des Begriffs „Ort der Geschäftsleitung“ veröffentlicht (Einfügung einer neuen Regelung zu § 10 AO in den AEAO). Im Kern hat die Finanzverwaltung das bislang verstreute und aus Verwaltungssicht nicht homogen niedergelegte Richterrecht zusammengeführt und zusammengefasst.
Der BFH hat eine grundlegende Entscheidung zur Vollschätzung bei Verwendung älterer Registrierkassen, die keinen vollständigen Manipulationsschutz bieten, im Rahmen der EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG getroffen.
Erzielt ein Krankenhaus, das einen gemeinnützigen Zweckbetrieb i. S. von § 67 Abs. 1 AO darstellt, Einnahmen aus der Personalgestellung und Sachmittelüberlassung an angestellte Krankenhausärzte, die im eigenen Namen ambulante Leistungen erbringen dürfen, gehören diese Einnahmen nicht zum steuerfreien Zweckbetrieb.
Die Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen Kasse begründet keine Schätzungsbefugnis, wenn der Steuerpflichtige in überobligatorischer Weise sonstige Aufzeichnungen führt, die eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit der Einnahmenerfassung bieten. Aus dem BFH-Urteil v. 28.11.2023 - X R 3/22 ergeben sich zahlreiche Ansätze für eine erfolgreiche Abwehrberatung im Bereich der bargeldintensiven Unternehmen.
Spätestens zu Beginn eines Jahres prüft die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), inwieweit der jeweils aktuell gültige Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung auch für das Folgejahr noch angemessen ist. Die Lebensversicherungsunternehmen dürfen in ihren Neuverträgen einen Garantiezins anbieten, der unter dem Höchstrechnungszins liegt, aber nicht höher.
Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) wurden die für die Buchführungspflicht maßgeblichen Schwellenwerte für den Umsatz und Gewinn erhöht.
§ 47 Abs. 2 FGO dispensiert nicht von der Einhaltung der Formvorschriften aus §§ 52a, 52d FGO, so dass ein zur elektronischen Einreichung verpflichteter Steuerberater die Klage nicht fristwahrend in Schriftform gemäß § 64 Abs. 1 FGO beim Finanzamt anbringen kann (Niedersächsisches FG, Urteile v. 24.4.2024 - 13 K 114/23 sowie 13 K 115/23).
Für einen Duldungsbescheid gemäß § 191 Abs. 1 Satz 2 AO fehlt es grundsätzlich an einem vollstreckbaren Schuldtitel im Sinne des § 2 AnfG, wenn der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis erloschen ist. Im Falle einer Fiskalerbschaft bewirkt der Akzessorietätsgrundsatz des § 2 AnfG jedoch nicht, dass das Anfechtungsrecht erlischt und der Duldungsanspruch untergeht. Die Steuerschuld gilt in diesem Fall als fortbestehend (BFH, Beschluss v. 24.4.2024 - VII R 57/20; veröffentlicht am 16.5.2024).
Die Familienkasse Zentraler Kindergeld Service in Magdeburg (ZKGS) ist für die Fallgruppe "Kind mit Behinderung" zuständig. Der dies regelnde Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit 129/2022 v. 3.11.2022 ist (wie auch der frühere Vorstandsbeschluss 12/2022 v. 27.1.2022) - jedenfalls soweit er ein "Kind mit Behinderung" betrifft - hinreichend bestimmt und damit wirksam (FG Münster, Urteil v. 18.4.2024 - 8 K 1319/21 Kg; Revision nicht zugelassen).
Der BFH hat Zweifel, ob Steuerberater seit dem 1.1.2023 zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet sind, wenn sie beim Finanzgericht Klage erheben oder Anträge stellen.
EU-Taxameter und Wegstreckenzähler gehören seit dem 1.1.2024 zu den eAS. Gleichzeitig wurden im AEAO zu § 146a die Begrifflichkeiten definiert und erläutert. Nunmehr wird von Seiten der Finanzverwaltung klargestellt, welche Mindestaufzeichnungspflichten Taxi- und Mietwagenunternehmen erfüllen müssen.
Ein bilanzierender Wohnungseigentümer, der eine Eigentumswohnung im Betriebsvermögen hält, muss nach einem aktuellen Urteil des FG Köln den auf ihn entfallenden Anteil an der Erhaltungsrücklage aktivieren. Diese stelle entgegen der grunderwerbsteuerlichen Beurteilung ein Wirtschaftsgut dar, weil es die künftige Bezahlung von Aufwendungen ermöglicht. Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof.
Die wirksame Bekanntgabe eines an einen Bevollmächtigten adressierten schriftlichen Verwaltungsakts, der im Inland durch die Post übermittelt wird und diesem tatsächlich zugeht, ist nicht davon abhängig, dass die Außenvollmacht des Bevollmächtigten im Bekanntgabezeitpunkt noch besteht (BFH, Urteil v. 8.2.2024 - VI R 25/21; veröffentlicht am 10.5.2024).
Der BFH hat in einer Entscheidung Zweifel in Bezug auf die Wirksamkeit der Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung geäußert (BFH, Beschluss v. 17.4.2024 - X B 68, 69/23X B 68, 69/23; veröffentlicht am 10.5.2024).
Der Zinsanspruch auf einen zu Unrecht versagten Erstattungsanspruch des § 50d Abs. 3 EStG ergibt sich unmittelbar aus EU-Recht, so das FG Köln mit Urteil v. 22.9.2023. Die Höhe folgt den allgemeinen Verzinsungsgrundsätzen nach § 238 Abs. 1 AO.
Wird eine KG formwechselnd in eine GmbH umgewandelt, ist ein nach dem Formwechsel noch an die KG adressierter Grunderwerbsteuerbescheid wirksam (BFH, Urteil v. 19.3.2024 - II R 33/22; veröffentlicht am 10.5.2024).
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde ein Rückerstattungsanspruch auf in Deutschland gezahlte Kapitalertragsteuer für gemeinnützige Rechtsträger mit Sitz in EU/EWR und Drittstaaten eingeführt.
Im Anwendungsbereich des DBA-USA 1989/2008 richtet sich die Zuordnung von Gewinnen einer Freiberufler-Personengesellschaft grundsätzlich nach dem allgemeinen "Betriebsstättenmodell" (BFH, Urteil v. 5.12.2023 - I R 42/20; veröffentlicht am 2.5.2024).
Mit BMF-Schreiben v. 5.2.2024 (BStBl 2024 I S. 177) hat die Finanzverwaltung erstmals umfangreiche Ausführungen zur Auslegung des Begriffs „Ort der Geschäftsleitung“ veröffentlicht (Einfügung einer neuen Regelung zu § 10 AO in den AEAO). Im Kern hat die Finanzverwaltung das bislang verstreute und aus Verwaltungssicht nicht homogen niedergelegte Richterrecht zusammengeführt und zusammengefasst.
Der BFH hat eine grundlegende Entscheidung zur Vollschätzung bei Verwendung älterer Registrierkassen, die keinen vollständigen Manipulationsschutz bieten, im Rahmen der EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG getroffen.
Erzielt ein Krankenhaus, das einen gemeinnützigen Zweckbetrieb i. S. von § 67 Abs. 1 AO darstellt, Einnahmen aus der Personalgestellung und Sachmittelüberlassung an angestellte Krankenhausärzte, die im eigenen Namen ambulante Leistungen erbringen dürfen, gehören diese Einnahmen nicht zum steuerfreien Zweckbetrieb.
Ein Zwischenurteil darf nur ergehen, wenn sich die Tatsachen, welche die Sachdienlichkeit im Sinne des § 99 Abs. 2 FGO begründen, aus den Feststellungen des Finanzgerichts ergeben (BFH, Urteil v. 14.12.2023 - V R 30/21; veröffentlich am 2.5.2024).
In seiner Stellungnahme macht der DStV darauf aufmerksam, dass Ärger für die Praxis drohen könnte: Durch neue Vorgaben für die Post kann die Zustellung von Briefen künftig länger dauern. Davon sind auch steuerliche Regelungen zur Berechnung von Fristen betroffen.
Bei einem Reihengeschäft mit drei Beteiligten (X, Y und Z) und zwei Lieferungen (X an Y sowie Y an Z) muss der Ersterwerber (Y) zu einem Rechtsstreit des ersten Lieferers (X) mit seinem Finanzamt nicht nach § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO notwendig beigeladen werden (BFH, Beschluss v. 22.11.2023 - XI R 1/20; veröffentlicht am 25.4.2024).
Das BMF hat den bundeseinheitlichen Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung - Vordruckmuster USt 7 A aktualisiert (BMF, Schreiben v. 22.4.2024 - III C 5 - S 7420-a/21/10001 :001).