Jahressteuergesetz 2024 auf dem Weg
Nach den Darstellungen des Erzbistums Paderborn wurden zu Pfingsten die Jünger vom Heiligen Geist erfüllt und besaßen fortan die Fähigkeit, in allen Sprachen der Welt zu sprechen. Unklar ist, ob das BMF eine ähnliche Intention verfolgte, als es kurz vor Beginn der Pfingstfeiertage den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 am Freitag, 17.5.2024, veröffentlichte. Jedenfalls konnte sich so das Wissen eher in aller Ruhe über die Pfingsttage verbreiten. Der Entwurf umfasst 243 Seiten und enthält in klassischer Manier den fachlich gebotenen Gesetzgebungsbedarf u. a. infolge des EU-Rechts, der EuGH-Rechtsprechung sowie der Rechtsprechung des BVerfG und des BFH. Insgesamt dürften die angedachten Änderungen damit eher unpolitisch sein. Bei genauer Betrachtung fällt dann auch auf, dass hier ein klassisches Jahressteuergesetz auf dem Tisch liegt, welches wohl bewusst nicht mit politisch angedachten steuerlichen Änderungen angereicht ist. Nach derzeitiger Planung soll der Entwurf am 5. oder 12.6. in das Kabinett eingebracht werden. Der parlamentarische Abschluss ist damit erst nach der parlamentarischen Sommerpause vorgesehen.