Verena Bettermann, Sina Dorothea Hankofer, Ute Lomb, Nicole Nolte, Ulrich ter Voert

Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4

3. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-470-01201-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-65653-3

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Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4 (3. Auflage)

11. Bedeutung und Inhalte einer Rechnung

Die Bestandteile einer Rechnung werden größtenteils durch gesetzliche Vorgaben festgelegt. In diesem Zusammenhang spielt insbesondere das Umsatzsteuergesetz (UStG) eine tragende Rolle. So ist ein Unternehmer nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG verpflichtet für eine Lieferung oder eine Leistung an einen anderen Unternehmer innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung zu stellen. Diese Frist gilt nicht für Lieferungen oder Leistungen, die gegenüber einer Privatperson erbracht wurden, außer dies geschah im Zusammenhang mit einer Immobilie (z. B. im Rahmen von Bau- und Gärtnerarbeiten oder Instandhaltungen). Die Pflicht zur Rechnungserstellung besteht jedoch auch bei Privatkunden. [i] LF 4, Kap. 9.

INFO

Die Ausnahmeregelung bezüglich Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit einer Immobilie dient der Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Für Rechnungen mit einem Bruttorechnungsbetrag über 250 € werden in § 14 Abs. 4 UStG sowie § 14a Abs. 5 UStG die folgenden Angaben gesetzlich vorgeschrieben:

  • vollständiger Name und Anschrift des Lieferanten und des Empfängers

  • Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer des Lieferanten

  • Ausstellungsdatum der Rechnung (Rechnungsdatum) und fortlaufende Rechnungsnummer

  • Menge und Bezeichnung der gelieferten Wa...

Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4

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