Verena Bettermann, Sina Dorothea Hankofer, Ute Lomb, Nicole Nolte, Ulrich ter Voert

Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4

3. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-470-01201-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-65653-3

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Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4 (3. Auflage)

6. Weitere Empfehlungen für die Gestaltung und Formulierung von Geschäftsbriefen

Neben den Vorgaben der DIN 5008 sollten noch weitere Regeln und Empfehlungen bezüglich der Gestaltung und Formulierung von Geschäftsbriefen berücksichtigt werden:

  • Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangaben in Geschäftsbriefen

  • Unternehmensspezifische Gestaltungsregeln (Corporate Design)

  • Allgemeine Empfehlungen zur Formulierung von Geschäftsbriefen.

6.1 Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangaben

Abhängig von der Rechtsform eines Unternehmens hat der Gesetzgeber verbindliche Pflichtangaben festgelegt, die in einem Geschäftsbrief abhängig von der Rechtsform des Unternehmens enthalten sein müssen. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Informationen werden im Allgemeinen in der Fußzeile des Geschäftsbriefs eingefügt. Konkrete Vorgaben bezüglich der Gestaltung der Fußnoten (z. B. in der DIN 5008) gibt es nicht, allerdings muss der Text natürlich mit dem bloßen Auge lesbar sein.

Die folgende Tabelle ordnet den Rechtsformen die jeweiligen Pflichtangaben zu.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsformen und Rechtsgrundlagen
Pflichtangaben in einem Geschäftsbrief
Eingetragener Kaufmann/-frau (e. K. bzw. e. Kffr.), § 37a HGB
  • vollständige Firmenbezeichnung (gemäß der Eint...

Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4

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