Reinhard Schweizer, Ingrid Schuster
Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte
3. Aufl. 2017
ISBN: 978-3-470-65443-0
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Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte (3. Auflage)
6. Unternehmensformen
Übersicht zur BGB-Gesellschaft
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Begriff,
§ 705 BGB | Mindestens zwei Personen schließen
sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammen. | |
Gründung | Anzahl der
Gründer | Mindestens zwei Gesellschafter. Bei Minderjährigen
ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und die Genehmigung des
Familiengerichts erforderlich (§ 112 BGB). |
Form des
Gesellschaftsvertrages | Grundsätzlich ist keine bestimmte Form
vorgeschrieben (aus Beweisgründen ist Schriftform jedoch üblich). Werden
Grundstücke in die Gesellschaft eingebracht, ist die notarielle Beurkundung des
Gesellschaftsvertrages erforderlich. | |
Zweck der
Gesellschaft | jeder erlaubte gemeinsame Zweck, der
keine (!) Kaufmannseigenschaft
erfüllt:
| |
Mindestkapital bei
Gründung | Ein... |