Jürgen F. Berners

Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung

▶ Übersichten, Checklisten, Beispiele▶ Durchsetzungshinweise▶ Streitwert-ABC▶ Berechnungsprogramme▶ mit der Kommentierung des RVG für Steuerberater

5. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-482-51365-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Berners - Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung Online

§ 55 Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse

Jürgen F. Berners (Mai 2016)

I. Allgemeines

1§ 55 RVG regelt als zentrale Verfahrensvorschrift die Zuständigkeit und das Verfahren zur Festsetzung der Vergütung des gerichtlich beigeordneten oder bestellten Prozessbevollmächtigten (die Beratungshilfe ist für den Steuerberater nicht von Bedeutung). Das Verfahren ähnelt der Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG mit der Erweiterung, dass auch materiell-rechtliche Einwendungen erhoben werden können. Die Vorschrift regelt den eigenen Vergütungsanspruch des Steuerberaters. Das Verfahren ist nicht mit dem Kostenfestsetzungsverfahren der obsiegenden Partei gegenüber der unterlegenen Partei nach § 164 VwGO oder § 149 FGO zu verwechseln.

II. Antrag

2Zur Erlangung der Vergütung muss der Steuerberater einen schriftlichen Antrag stellen.

Der Antrag ist formfrei und sollte folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung des antragstellenden Steuerberaters,

  • Bezeichnung des zuständigen Gerichts,

  • Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens und der Sache,

  • Berechnung gem. § 10 RVG der angefallenen Gebühren und Auslagen,

  • Berechnung der Umsatzsteuer,

  • ob und in welcher Höhe der Steuerberater bis zum Tag der Antragstellung Zahlungen erhalten hat,

  • bei anzurechnenden Zahlungen sind die Zahlungen, der Satz oder der Betrag der Gebühr und bei Wertgebühren d...

Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.