Jürgen F. Berners

Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung

▶ Übersichten, Checklisten, Beispiele▶ Durchsetzungshinweise▶ Streitwert-ABC▶ Berechnungsprogramme▶ mit der Kommentierung des RVG für Steuerberater

5. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-482-51365-7

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Berners - Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung Online

§ 22 Grundsatz

Jürgen F. Berners (Mai 2016)

I. Allgemeines

1Die Vorschrift stellt eine Ergänzung zu § 2 Abs. 1 RVG dar und ordnet an, dass die Werte mehrerer Gegenstände in derselben Angelegenheit zusammengerechnet werden.

Additionsverbote gibt es z. B. beim Haupt- und Hilfsanspruch, soweit derselbe Gegenstand betroffen ist – es gilt der höhere Wert (§ 23 Abs. 1 RVG, § 45 Abs. 1 Satz 2, 3 GKG).

II. Dieselbe Angelegenheit

2Der Begriff der Angelegenheit ist in §§ 15 ff. RVG geregelt. Wenn z. B. in einem finanzgerichtlichen Verfahren die Einkommensteuer- und die Umsatzsteuerbescheide angefochten werden, so sind die Werte zu addieren. Dies ist nicht der Fall, wenn sie in verschiedenen Verfahren anhängig sind.

III. Wertbegrenzung

3Die Wertbegrenzung in derselben Angelegenheit beträgt 30.000.000 €. Dies gilt für gerichtliche Verfahren. Geht es hingegen um die Erstellung einer Steuererklärung, so gilt diese Wertbegrenzung für den Steuerberater nicht.

Beispiel:

Der Steuerberater fertigt eine Erbschaftsteuererklärung an. Der Wert des Nachlasses beträgt 50.000.000 €. Er rechnet die Erklärung nach § 24 Abs. 1 Nr. 12 StBVV ab. Der Gegenstandswert beträgt 50.000.000 €. Für den Rechtsanwalt gilt die Begrenzung auf 30.000.000 €.

Sind in derselben gerichtlichen Angelegenheit mehrere Personen Auftraggeber, so finde...

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