Jürgen F. Berners

Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung

▶ Übersichten, Checklisten, Beispiele▶ Durchsetzungshinweise▶ Streitwert-ABC▶ Berechnungsprogramme▶ mit der Kommentierung des RVG für Steuerberater

5. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-482-51365-7

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Berners - Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung Online

§ 17 Verschiedene Angelegenheiten

Jürgen F. Berners (Mai 2016)

1§ 17 RVG regelt ausdrücklich die verschiedenen Angelegenheiten.

Nr. 1 regelt, dass das Vorverfahren und das Hauptverfahren jeweils eine Angelegenheit darstellen.

Nr. 4 regelt, dass die dort genannten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren verschiedene Angelegenheiten darstellen. Diese Regelung ist im Vergleich zu § 16 Nr. 5 RVG zu sehen. Nr. 4 regelt als Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes:

  • Anordnung eines Arrestes,

  • Anordnung einer einstweiligen Verfügung oder einstweiligen Anordnung,

  • Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, auf Aufhebung der Vollziehung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts,

  • Abänderung oder Aufhebung einer in einem Verfahren nach den vorangegangenen Regelungen der Nr. 4 ergangenen Entscheidung.

Beispiel:

Der Steuerberater beantragt die Aussetzung der Vollziehung, § 69 Abs. 3 FGO. Das Finanzgericht kommt dem nach. Später beantragt die Finanzverwaltung Aufhebung der AdV wegen veränderter Umstände, § 69 Abs. 6 FGO.

Die Gebühren entstehen nur einmal, § 17 Nr. 4 RVG.

Beispiel:

Der Steuerberater vertritt den Mandanten beim Finanzgericht und in der mündlichen Verhandlung. Weiterhin hat er einen Antrag auf AdV gestellt. Über diesen Antrag hat das Finanzgeric...

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