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NWB BB 6/2014 S. 165

Prozesskosten bis einschließlich 2012 abzugsfähig

Prozesskosten waren bis zuletzt nach Ansicht des BFH als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abziehbar. Diese Regelung hat der Fiskus nun gestrichen. Für Kosten, die bis 2012 angefallen sind, gilt die alte Rechtsprechung noch (vgl. ).

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