Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
NWB BB 6/2014 S. 165
Prozesskosten bis einschließlich 2012 abzugsfähig
Prozesskosten waren bis zuletzt nach Ansicht des BFH als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abziehbar. Diese Regelung hat der Fiskus nun gestrichen. Für Kosten, die bis 2012 angefallen sind, gilt die alte Rechtsprechung noch (vgl. ).