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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 7 K 1549/13 E

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2 Satz 1, AO § 175 Abs. 1 Nr. 2

Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung: Arzthaftungsprozess – Kostenerstattung als rückwirkendes Ereignis

Leitsatz

  1. Die Kosten eines Zivilprozesses, in dem die Folgen einer falschen ärztlichen Behandlung geltend gemacht werden und in dem u.a. ausweislich der Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens der Erfolg mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg, sind nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.

  2. Eine Kostenerstattung, die dem Stpfl. in einem späteren Veranlagungszeitraum zufließt, ist als rückwirkendes Ereignis durch Änderung des Bescheides für das Jahr der Verausgabung zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAE-72775

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 23.09.2013 - 7 K 1549/13 E

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