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Netzbetreiber haftet bei Überspannung
Der Netzbetreiber haftet bei Schäden über 500 €, wenn es zu einer Überspannung aus der Steckdose kommtS. 165 und dabei z. B. Elektrogeräte zerstört werden. Bei Schäden durch einen Stromausfall gilt dieser Entschädigungsanspruch nicht (vgl. NWB EAAAE-61186).