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Doppelte Kammerzugehörigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft mbH
Nach dem Urteil des VG Schleswig vom - 12 A 375/98 (GewArch 7/2002 S. 294) steht einer Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer nicht entgegen, dass eine Steuerberatungsgesellschaft mbH bereits einer Steuerberaterkammer gem. § 74 StBerG angehört.
Schon seit längerem ist einigen gewerblichen Wirtschaftsteilnehmern insbesondere die Zwangsmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer ein Dorn im Auge. Versuche, sich dieser Verpflichtung unter Berufung auf verfassungsrechtliche Zweifel zu entziehen, schlugen bekanntlich fehl (s. zur Diskussion nur Ullrich, StuB 10/2002 S. 516 ff.). Besonders ärgerlich erscheint den Betroffenen aber vor allem eine u. U. gegebene Doppelzugehörigkeit zu zwei selbständigen öffentlich-rechtlichen Selbstverwaltungskörperschaften, etwa zur IHK und zur Steu...