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StuB 21/2002 S. 1083

Haftung des Steuerberaters

Ein Steuerberater, der die gesamte Buchführung übernommen hat, ist gem. (GI 2002 S. 197) für überhöhte Steuerschätzungen des FA nach einer Betriebsprüfung wegen Unstimmigkeiten in den Steuerunterlagen verantwortlich, wenn er es vorher unterlassen hat, die Unterlagen des Mandanten auf Unstimmigkeiten hin zu überprüfen, den Mandanten hierauf klar und unmissverständlich hinzuweisen und ihm mitzuteilen, welche bestimmten Unterlagen für die ordnungsgemäße Geschäftsbesorgung nötig seien. Der StB habe in einem solchen Fall nicht nur überhöhte Steuerschätzungen, sondern auch die steuerlichen Nebenkosten (Verspätungszuschläge, Zinsen gem. § 233a AO und Säumniszuschläge) sowie Vollstreckungskosten und die Kosten eines zur Schadenminderung eingeschalteten ...

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