Michael Puke, Jens Lohel, Peter Mönkediek

Klausurentraining für Steuerfachangestellte

Abschlussprüfung 2024

22. Aufl. 2024

ISBN der Online-Version: 978-3-482-03301-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64652-2

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Klausurentraining für Steuerfachangestellte (22. Auflage)

Klausursatz I: Lösung Steuerwesen

Klausurteil I: Einkommensteuer, Abgabenordnung (53,0 Punkte)

1. Sachverhalt (5,0 Punkte)
Lösung

Zu 1.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Wer einen gewerblichen Betrieb eröffnet, hat dies auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck der Gemeinde mitzuteilen, in der der Betrieb eröffnet wird; hier also der Stadt Dortmund (§ 138 Abs. 1 AO).

2,0 P

Zu 2.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewerbliche Unternehmer, die nach den Feststellungen der Finanzbehörde einen Gewinn aus Gewerbebetrieb i. H. von mehr als 60.000 € im Wirtschaftsjahr erzielt haben, sind verpflichtet, für diesen Betrieb Bücher zu führen (§ 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO).

1,0 P
Die Verpflichtung ist vom Beginn des Wirtschaftsjahres an zu erfüllen, dass auf die Bekanntgabe der Mitteilung folgt, durch die die Finanzbehörde auf den Beginn dieser Verpflichtung hingewiesen hat (§ 141 Abs. 2 AO). Demnach ist Theo Tüftler mit Beginn des Wirtschaftsjahres 2025 zur Buchführung verpflichtet.


2,0 P

2. Sachverhalt (16,0 Punkte)
Lösung

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1.
Es handelt sich um eine Entnahme, die mit dem Teilwert i. H. von 35,30 € zzgl. darauf entfallender Umsatzsteuer i. H. von (35,30 € × 19 % =) 6,70 € als Betriebseinnahme zu erfassen ist.
Gewinnauswirkung insgesamt:
+ 42 €
3,0 P
2.
Die Entschädigung der Versicherung ist als Betriebseinnahme anzusetzen.
Betriebseinnahme:
+ 480 €
1,0 P
De...

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