Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner, Stephan Geserich

Einkommensteuergesetz Kommentar

9. Aufl. 2024

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Alois Th. Nacke (Januar 2024)
Hinweis:

R 46.1 und R 46.2 EStR; H 46.2 und H 46.3 EStH; § 70 EStDV.

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1. § 46 Abs. 1 EStG a. F.

1Die Vorschrift sah eine Pflichtveranlagung vor, wenn bestimmte Einkommensgrenzen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit überschritten wurden. Auf diese Veranlagungspflicht wollte der Gesetzgeber verzichten. Es sollte bei den Amtsveranlagungsfällen des § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 EStG verbleiben.

2. § 46 Abs. 2 bis 5 EStG

2 Die Vorschrift regelt die Veranlagung von Arbeitnehmern. Die Vorschrift verfolgt dabei zwei Zwecke. Einerseits soll sie die Lohnsteuer gegenüber der Einkommensteuer, die mit Ablauf des Kj. entsteht, ausgleichen. Andererseits soll sie aber auch durch den Ausschluss der Veranlagung nach § 46 Abs. 4 EStG das Verfahren vereinfachen.

3 § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 EStG betrifft die Amtsveranlagung (Pflichtveranlagung) und § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG betrifft die Antragsveranlagung des Arbeitnehmers. Die Antragsveranlagung ermöglicht dem Arbeitnehmer in dem Fall, in dem der Lohnsteuerabzug den Einkommensteuerans...

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