Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner, Stephan Geserich

Einkommensteuergesetz Kommentar

9. Aufl. 2024

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 40b Pauschalierung der Lohnsteuer bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen

Daniela Karbe-Geßler (März 2024)
Hinweis:

R 40b.1, R 40b.2 LStR; BStBl 2013 I 1022, geändert durch BStBl 2014 I 97 und BStBl 2014 I 554.

A. Allgemeine Erläuterungen

1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: § 40b EStG regelt die Pauschalbesteuerung einer betrieblichen Altersversorgung.

2 Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Kapitaldeckende Versorgungszusagen, die ab vereinbart wurden, sind nicht mehr pauschal zu besteuern. Grund hierfür war die Umstellung der Rentenbesteuerung auf eine nachgelagerte Besteuerung. Der pauschalen Besteuerung nach § 40b EStG unterliegen nur noch Zuwendungen an eine umlagefinanzierten Pensionskasse oder Beiträge an Pensionskassen oder für Direktversicherungen, die bis abgeschlossen wurde. Seit dem JStG 2007 zählen auch lfd. Beiträge und Zuwendungen des ArbG aus einem bestehenden Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung für eine betriebliche Altersversorgung zum Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 EStG. Zudem zählen seitdem auch Sonderzahlungen des ArbG an eine ...

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