Leitfaden zur mündlichen StB-Prüfung 2019
Die letzte Hürde auf dem Weg zum Berufsexamen erfolgreich nehmen
Nach der schriftlichen ist – hoffentlich – vor der mündlichen StB-Prüfung. Gleichwohl verschwenden die meisten Prüfungskandidatinnen und -kandidaten vollkommen zu Recht zunächst keinen Gedanken an eine mögliche mündliche Prüfung. Denn das primäre Ziel ist es, die schriftliche StB-Prüfung mit einer Gesamtnote von 4,5 oder besser zu absolvieren. Und so findet man sich nach der schriftlichen Prüfung meist mit zumindest gemischten Gefühlen zwischen Hoffen und Bangen, ob es gereicht oder vielleicht doch nicht gereicht hat, wieder. Hiernach folgen ungewisse Monate des Wartens auf die Ergebnisse. Genau in dieser Zeit sollten Sie mit der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung beginnen. Diese zweite Vorbereitungsphase stellt Sie vor neue organisatorische, motivationstechnische und fachliche Herausforderungen. Der nachfolgende Leitfaden dient Ihnen dabei als weiterer Baustein für Ihren letzten Schritt zum Berufsexamen. [1]
Beachten Sie auch unsere Fragen-Antworten-Reihe zu „nicht-steuerlichen“ Themen zzgl. Online-Training, dem SteuerStud WissensCheck. Wir starten in dieser Ausgabe mit 100 wichtigen Fragen und Antworten zum Bürgerlichen Recht (Grädler, SteuerStud 11/2018 S. 760 NWB AAAAG-92356). Lesen Sie darüber hinaus das simulierte Prüfungsgespräch zum Bürgerlichen Recht und zur AO (Pinter, SteuerStud 11/2018 S. 770 NWB KAAAG-92357).
I. Bestehensquoten in der mündlichen StB-Prüfung
Das Wichtigste zuerst: Sollten Sie zur mündlichen StB-Prüfung zugelassen werden, liegt die Wahrscheinlichkeit, das Berufsexamen zu erlangen, um ein Vielfaches höher als vor der schriftlichen StB-Prüfung. Die Bestehensquote für die Gesamtprüfung liegt traditionell um die 50 % (in 2017 lag die Bestehensquote bei 50,5 %). Wichtig ist hierbei zunächst, dass nur solche Kandidaten in die Berechnung eingehen, welche die schriftliche Prüfung ablegen, d. h. ihre drei schriftlichen Klausuren auch abgeben. Rücktritte während der schriftlichen Prüfung werden nicht berücksichtigt.
Von den 2.425 in 2017 zur mündlichen Prüfung geladenen Kandidatinnen und Kandidaten haben hingegen 2.174 bestanden. [2] Diese Quote von fast 90 % sollte für die anstehenden Herausforderungen mehr als Mut machen. Allerdings sollten Sie auch nicht in zu große Selbstsicherheit verfallen. Denn die Statistik zeigt größere Abweichungen zwischen den einzelnen Kammern. Liegt bei einigen kleinen Kammern die Bestehensquote sogar bei 100 %, betrug sie bei der Kammer München „nur“ 81 %. [3]
Das Gerücht, dass die mündliche StB-Prüfung dazu genutzt wird, um zu schwere Klausuren zu „kompensieren“, lässt sich aus der Vergangenheit nicht grds. bestätigen, vor allem wenn die Vielzahl der involvierten Steuerberaterkammern mit einbezogen wird. Gleiches lässt sich für den gegenteiligen Fall beobachten. So war die schriftliche StB-Prüfung im Jahr 2013 aus Sicht der Kammern wohl zu leicht (die Bestehensquote der schriftlichen StB-Prüfung betrug 68,2 % im Vergleich zu bspw. 56,3 % im Jahr 2017). Gleichwohl legten immerhin 86,9 % der Teilnehmer die mündliche StB-Prüfung erfolgreich ab.
II. Formale Aspekte der mündlichen StB-Prüfung
1. Zulassung/Organisation
Zur mündlichen StB-Prüfung wird ein Teilnehmer zugelassen/geladen, wenn die Gesamtnote für die schriftliche Prüfung die Zahl 4,5 nicht übersteigt. [4] Die Gesamtnote errechnet sich aus der Summe der einzelnen Klausurnoten S. 749geteilt durch drei (§ 15 Abs. 2 DVStB). Dieses Ergebnis ist auf zwei Dezimalstellen zu berechnen, wohingegen die dritte Dezimalstelle unberücksichtigt bleibt (gestrichen wird). [5]
Die Ladung zur mündlichen StB-Prüfung erfolgt durch die für Sie zuständige Steuerberaterkammer. Zeitlich hat dies spätestens zwei Wochen vor der Prüfung zu erfolgen. [6] Da Ihnen in diesem Zusammenhang die Ergebnisse der einzelnen Klausuren mitgeteilt werden können, [7] und den Bewerbern, welche die schriftliche Prüfung nicht bestanden haben, ein schriftlicher Bescheid hierüber zu erteilen ist, werden diese Vorgänge meist verbunden. Dies bedeutet, dass Sie mit den schriftlichen Ergebnissen (sofern Sie die Gesamtnote von 4,5 erreicht haben) oftmals auch schon die Ladung und weitere Hinweise (z. B. zu Ort, Datum und Zeit der mündlichen StB-Prüfung) erhalten. Der Zeitpunkt dieser Mitteilung variiert von Steuerberaterkammer zu Steuerberaterkammer. Um Nachfragen zu vermeiden, geben die Kammern teilweise im Vorhinein ein Versendungsdatum dieser Schreiben an. [8]
War die schriftliche StB-Prüfung hinsichtlich des Ablaufs, der Aufgabenstellung etc. bundesweit einheitlich, sind die mündliche StB-Prüfung und ihre Organisation wesentlich individueller. Dies beginnt schon bei der Versendung der schriftlichen Ergebnisse, die je nach Kammer grds. über einen Zeitraum von Anfang Dezember bis Ende Januar erfolgt. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Termine der mündlichen StB-Prüfung angesiedelt. Gibt bspw. die Steuerberaterkammer Sachsen den Zeitraum der möglichen Prüfungstermine von bis an, [9] plant die Steuerberaterkammer Hessen mit dem Zeitraum Anfang Februar bis Ende März 2019. [10] Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass große Kammern mit vielen Prüfungsteilnehmern tendenziell länger für die Abwicklung der mündlichen StB-Prüfung brauchen. All dies müssen Sie bei der Planung Ihrer Vorbereitung berücksichtigen, um nicht zu früh oder zu spät zu starten. Am besten verschaffen Sie sich bei Ihren Kollegen und ggf. bei der Steuerberaterkammer einen Eindruck, wann die Ergebnisse/Ladungen in der Vergangenheit versandt wurden, und wie die mündlichen StB-Prüfungen zeitlich gestaffelt waren.
Abgenommen wird die mündliche StB-Prüfung durch den für Sie zuständigen Prüfungsausschuss. Gerade bei großen Steuerberaterkammern mit vielen Prüfungsteilnehmern bestehen mehrere Kommissionen (einzelne Prüfungsausschüsse), so dass zu einem Termin oftmals mehrere mündliche StB-Prüfungen gleichzeitig stattfinden (können). In Ihrer Prüfungssituation sitzen Sie i. d. R. sechs Prüfern gegenüber, die für Sie den relevanten Prüfungsausschuss bilden. Dieser setzt sich zum einen aus Mitgliedern der Finanzverwaltung oder des Landesfinanzministeriums zusammen (i. d. R. drei Mitglieder). Diese Gruppe stellt auch den Vorsitzenden. Bei Stimmengleichheit über eine Note oder über das Bestehen insgesamt entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. [11] Die restlichen Mitglieder sind entweder drei Steuerberater oder zwei Steuerberater und ein Vertreter der Wirtschaft. Es ist somit theoretisch möglich, dass bspw. ein Bank- oder Verwaltungsmitarbeiter der Industrie zugegen ist.
Der Prüfungsausschuss berät über Ihre Benotung (sowohl hinsichtlich der einzelnen Prüfungsrunden, s. u., als auch hinsichtlich der Gesamtnote). Nach Ende der mündlichen Prüfung wird Ihnen unmittelbar mitgeteilt, ob Sie die StB-Prüfung insgesamt bestanden haben. Der Vorsitzende händigt Ihnen ein entsprechendes Dokument hierüber aus.
2. Prüfungsablauf
Mit den schriftlichen Ergebnissen werden Ihnen oftmals bereits Zeit und Ort Ihrer mündlichen Prüfung mitgeteilt. Tragen Sie bitte dafür Sorge, dass Sie pünktlich zu diesem Termin erscheinen. Planen Sie genug Zeit für die Anreise und die Akklimatisierung vor Ort ein. Nichts ist schlimmer, als bei der Fahrt zur Prüfung unter Zeitdruck im Stau zu stehen. Manche Teilnehmer machen sich sogar die Mühe, bereits einige Tage vor der Prüfung die Örtlichkeiten und Anfahrtswege in Augenschein zu nehmen. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass Sie keinen Anspruch auf eine „heimatnahe“ Prüfung besitzen. Gerade in Nordrhein-Westfalen, wo sich die Kammern Westfalen-Lippe, Düsseldorf und Köln zu einer gemeinsamen Prüfungsstelle zusammengeschlossen haben, ist es oftmals so, dass Teilnehmer aus Köln bspw. die mündliche Prüfung in Düsseldorf oder Münster ablegen, wohingegen die Teilnehmer aus Westfalen-Lippe nach Köln oder Düsseldorf geschickt werden. Im Falle längerer Anfahrtswege stellt sich die Frage, ob eine Hotelübernachtung in der Nähe des Prüfungsorts sinnvoll ist. Allerdings ist zu bedenken, dass – unabhängig von finanziellen Aspekten – die mündliche StB-Prüfung eine umfassende Stresssituation darstellt. Sie müssen für sich entscheiden, ob Sie in fremden Räumlichkeiten die notwendige Ruhe finden. Auch besteht das Risiko negativer äußerer Einflüsse (z. B. feiernde Fußballfans).
Am Prüfungstag finden Sie sich daher bitte (über-)pünktlich am bekanntgegebenen Prüfungsort ein. Sollten bei Ihrer Steuerberaterkammer mehrere Prüfungsausschüsse gleichzeitig tätig sein, wird Ihnen der für Sie zuständige Ausschuss meist erst vor Ort bekanntgegeben. Hiernach bekommen Sie eine allgemeine, kurze Belehrung über den weiteren organisatorischen und prüfungsrechtlichen Ablauf. Anschließend werden Sie in den Vorbereitungsraum geführt, wo Ihnen die Themen für die erste Prüfungsrunde (Kurzvortrag) ausgehändigt werden. Bei der Organisation des Kurzvortrags sind einige Kammern dazu übergegangen, nicht alle Prüflinge eines Ausschusses zu einem bestimmten Zeitpunkt zu laden, sondern vielmehr Kurzvorträge und Vorbereitungszeit gestaffelt vorzunehmen. S. 750
Die mündliche StB-Prüfung ist eine Gruppenprüfung, bei der Sie mit weiteren Teilnehmern dem Prüfungsausschuss gegenübersitzen. Sie besteht insgesamt aus sieben Abschnitten, dem Kurzvortrag und sechs weiteren Abschnitten (teilweise auch als „Prüfungsrunden“ bezeichnet). [12] Die sechs weiteren Abschnitte werden einzelnen Prüfern zugeordnet, welche die jeweilige Runde leiten und die hauptsächlichen Fragen stellen. Die anderen Prüfer, und vor allem der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, können jedoch auch in einem „fremden“ Teil vereinzelte Fragen stellen. Dies geschieht oftmals nicht, um die Prüfung zu verkomplizieren, sondern um die Prüfung ggf. wieder in die richtigen Bahnen zu lenken (wenn Prüfer und Kandidaten bspw. massiv aneinander vorbeireden).
Die Prüfungsabschnitte weisen i. d. R. klare Schwerpunkte auf (z. B. Umsatzsteuer, Ertragsteuerrecht, Berufsrecht). Aber auch „fachfremde“ Fragen können gestellt werden (bspw. wäre bei einer Diskussion über verdeckte Einlagen und verdeckte Gewinnausschüttungen in der Körperschaftsteuer eine Beleuchtung der schenkungsteuerlichen Wirkung möglich).
Der abschließende Prüfungsabschnitt steht dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu. Er ist in der Wahl seines Themas frei, kann somit auch Steuerrechtsgebiete ansprechen, die bereits Schwerpunkt einer vorherigen Prüfungsrunde waren. So kann es Ihnen passieren, dass Sie den Themenbereich „AO“ in einer der vorigen Runden gut überstanden haben, der Vorsitzende in der siebten Runde aber nochmals darauf zurückkommt.
Die mündliche Prüfung wird i. d. R. an verschiedenen Stellen für Pausen unterbrochen. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, etwas zu entspannen und „in Ruhe“ zu essen und zu trinken. Hierfür wird regelmäßig ein getrennter Raum zur Verfügung gestellt. Der Prüfungsausschuss nutzt diese Gelegenheit meistens, um über die abgeschlossenen Prüfungsabschnitte zu beraten. Für jeden der sieben Abschnitte wird eine einzelne Note vergeben. Um dies sinnvoll zu gewährleisten, wird oft nach den Kurzvorträgen sowie nach jeweils zwei der weiteren Abschnitte pausiert. [13] Eine konkrete Vorschrift hierüber besteht jedoch nicht.
Nach dem letzten Abschnitt erfolgt die endgültige Beratung (über die letzten noch offenen Abschnitte und die daraus resultierende Gesamtnote). Da sich spätestens hier das Schicksal eines Kandidaten entscheidet, kann diese Beratung verschiedentlich etwas länger dauern. Sie warten entweder vor dem Raum des Prüfungsausschusses oder im Pausenraum. Nach Abschluss der Beratung wird man Sie einzeln oder gruppenweise in den Prüfungsraum bitten und das Ergebnis verkünden.
3. Benotung
In der mündlichen StB-Prüfung wird zunächst jeder Prüfungsabschnitt (Kurzvortrag und die weiteren sechs Prüfungsrunden) einzeln bewertet. [14] Aus den sieben Einzelnoten ergibt sich die Gesamtnote der mündlichen Prüfung als Durchschnittswert. Hierbei werden alle sieben Prüfungsabschnitte gleich gewichtet. Der Kurzvortrag entspricht daher von seiner Wertigkeit einem der weiteren Prüfungsabschnitte.
Die Note der mündlichen StB-Prüfung wird Ihnen i. d. R. nicht bekanntgegeben. Vielmehr wird Ihnen nach Abschluss der letzten Beratung des Prüfungsausschusses „lediglich“ mitgeteilt, ob Sie die StB-Prüfung insgesamt bestanden oder nicht bestanden haben. Auch hier werden keine konkreten Noten erteilt. [15]
Die StB-Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn die durch zwei geteilte Summe aus den Gesamtnoten für die schriftliche und für die mündliche Prüfung die Zahl 4,15 nicht übersteigt. Dies bedeutet für einen Teilnehmer, welcher die schriftliche Prüfung mit einer Gesamtnote von 4,5 abgelegt hat, dass er in der mündlichen Prüfung eine Gesamtnote von 3,8 oder besser erreichen muss. Eine gute schriftliche Gesamtnote ist damit offensichtlich die perfekte Ausgangsbasis für die mündliche Prüfung. Allerdings sollten Sie in diesem Fall auch nicht übermütig werden. Zwar kommt es höchst selten vor, dass ein Kandidat mit einer schriftlichen Gesamtnote von 3,9 oder besser durchfällt, aber die Möglichkeit besteht trotzdem. Selbst bei einer schriftlichen Note, die rechnerisch keine Gesamtnote schlechter als 4,15 mehr zulässt, [16] sollten Sie von extremer Arroganz oder gar Beleidigungen des Prüfungsausschusses Abstand nehmen; denn schließlich berät der Prüfungsausschuss auch abschließend über das Bestehen der Gesamtprüfung und könnte Ihnen in diesem Stadium ebenfalls noch Steine in den Weg legen.
Gleiches ist der Fall, wenn Sie zur mündlichen Prüfung gar nicht erscheinen, denn dann gilt die StB-Prüfung unabhängig von Ihrer schriftlichen Note als nicht bestanden. [17] Daher gilt für alle Kandidaten, dass bei Erkrankung ein ärztliches Attest vorzulegen ist. Dies sollte umgehend im Erkrankungsfall eingeholt und schnellstmöglich bei der zuständigen Steuerberaterkammer eingereicht werden. Die Kammer kann in diesem Zusammenhang auch ein amtsärztliches Zeugnis verlangen. [18] Besonders kritisch werden solche Fälle betrachtet, bei denen Kandidaten zur mündlichen Prüfung erscheinen und sich – natürlich nur bei nicht bestandener Prüfung – per nachträglichem Attest für den vergangenen Prüfungszeitpunkt eine krankheitsbedingte Prüfungsuntauglichkeit bescheinigen lassen. In diesen Fällen muss vor allem dann Verständnis für den Zweifel des Prüfungsausschusses bekundet werden, wenn ein Kandidat in manchen Prüfungsabschnitten ausreichende Leistungen erbracht hat, somit eine grds. Prüfungsuntauglichkeit offenbar nicht bestand. [19] S. 751
III. Grundlegende Planung der Vorbereitung
Direkt nach dem Abschluss der schriftlichen StB-Prüfung werden Sie verschiedene Dinge wollen, wie z. B. Freizeit, Urlaub oder den Konsum diverser Kaltgetränke in nicht geringen Mengen. Auf keinen Fall möchten Sie sich jedoch mit der Vorbereitung auf die mündliche StB-Prüfung auseinandersetzen. Diese grundlegende Gefühlslage wird sich wahrscheinlich auch eine Woche oder gar einen Monat nach dem schriftlichen Examen nicht ändern. Es bestehen somit grds. Motivationsprobleme. Das Ganze wird noch dadurch verstärkt, dass viele Kandidaten glauben, die schriftliche StB-Prüfung nicht bestanden zu haben. Wieso soll man dann überhaupt eine weitergehende Vorbereitung starten? Aber auch die grundlegende Kondition ist durch Vorbereitung und Ablegen der schriftlichen Prüfung stark angeschlagen. Hinzu kommt, dass oftmals das „normale“ Arbeitsleben wieder einsetzt, wo der Jahresendstress beginnt und der Urlaub größtenteils aufgebraucht ist. All dies führt zu äußerst ungünstigen Rahmenbedingungen für eine gute Vorbereitung.
Daher sollten Sie zunächst zeitnah nach der schriftlichen StB-Prüfung – im Optimalfall sogar bereits vorher – eine grundlegende zeitliche Planung aufsetzen. Hierbei sollten Sie auch mit Ihrem Arbeitgeber sprechen, ob er Ihnen bspw. in der Woche vor der mündlichen StB-Prüfung Urlaub oder gar eine weitere Freistellung gewährt. Sollte hier Zustimmung signalisiert werden, stellen Sie zudem sicher, dass diese Absprache auch gilt, wenn Ihre mündliche StB-Prüfung – je nach Steuerberaterkammer – bspw. bereits im Januar oder Februar stattfindet. Auch klärende Gespräche mit den Kollegen sind zu empfehlen; denn aus deren Sicht haben Sie sie ja bereits während Ihrer Freistellung vor der schriftlichen Prüfung „alleingelassen“.
Als Nächstes informieren Sie sich darüber, wann die mündlichen StB-Prüfungen in Ihrem Kammerbezirk normalerweise abgehalten werden und rechnen zurück. Sie sollten mind. 14 volle freie Tage vor der mündlichen Prüfung als Vorbereitung einplanen, was i. d. R. bedeutet, dass die intensive Vorbereitung zwei Monate vor dem mündlichen Prüfungszeitraum beginnen sollte – bei manchen Kammern somit bereits Anfang/Mitte November. Bitte berücksichtigen Sie auch die Weihnachtszeit und Sylvester, wo die Möglichkeiten zur Vorbereitung bei den meisten Personen weiter eingeschränkt sind. Auf keinen Fall sollten Sie mit der mündlichen Vorbereitung warten, bis Ihnen die schriftlichen Ergebnisse bekanntgegeben werden. Denn hier kann es passieren, dass der Termin Ihrer mündlichen StB-Prüfung bereits wenige Wochen später liegt, und Sie keine ausreichenden zeitlichen Freiräume für Übungen schaffen können.
Steht Ihre zeitliche Planung, wenden Sie sich der fachlichen Ebene zu. Die mündliche StB-Prüfung beinhaltet zwei unterschiedliche Herausforderungen: den Kurzvortrag und die weiteren sechs Prüfungsabschnitte. Hierauf wird in den folgenden Kapiteln eingegangen.
Die nachfolgenden grundlegenden Fragen müssen Sie sich jedoch zunächst stellen:
Habe ich grds. Probleme mit der Präsentation eines Themas vor Menschen und benötige ich daher ein allgemeines Training?
Wie bestreite ich den Kurzvortrag in der Vorbereitung und Präsentation optimal?
Welche Themen soll ich für die weiteren Prüfungsabschnitte vorbereiten?
In diesem Zusammenhang müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Vorbereitung in Eigenregie gestalten oder sich – wie wahrscheinlich vor der schriftlichen Prüfung – einem Lehrgangsanbieter anvertrauen. In letzterem Fall informieren Sie sich genau darüber, ob die angebotenen Inhalte zu Ihren Bedürfnissen passen. Lassen Sie sich auch gerne beraten.
Nach Erhalt der Ladung zur mündlichen StB-Prüfung können Sie dann die Planungen für den konkreten Prüfungstermin in Angriff nehmen: Wie gelange ich zum Prüfungsort? Wann fahre ich los? Möchte ich die Nacht vor der Prüfung in einem Hotel vor Ort übernachten? Etc.
Weiterhin wird Ihnen mitgeteilt, welche Hilfsmittel zur mündlichen StB-Prüfung zugelassen sind. Hier unterscheiden sich die einzelnen Kammern. Einige lassen sämtliche Hilfsmittel zu, manche beschränken sie auf die Gesetze. Teilweise bestehen für die Vorbereitung des mündlichen Kurzvortrags zusätzliche Sonderregelungen, die insoweit nur die Nutzung von Gesetzen erlauben. Gerade wenn Sie hauptsächlich mit den Handbüchern der Finanzverwaltung arbeiten, in denen Gesetze, Richtlinien und Erlasse gemeinsam enthalten sind, stehen Sie hier vor einem Problem, da diese Textausgaben in diesem Rahmen nicht zugelassen werden. Im Zweifel informieren Sie sich bitte frühzeitig bei Ihrer Steuerberaterkammer.
Grundsätzlich können die Hilfsmittel so präpariert werden wie zur schriftlichen Prüfung. Dies betrifft bspw. Markierungen, Unterstreichungen oder Griffregister. Bitte prüfen Sie auch noch einmal den Rechtsstand Ihrer Rechtsmaterialien, und bringen Sie sie ? sofern noch nicht geschehen ? auf den erforderlichen Stand.
IV. Kurzvortrag
1. Themen
Der Kurzvortrag ist Ihre erste Herausforderung in der mündlichen StB-Prüfung. Obwohl er mit 1/7 der mündlichen Gesamtnote genauso gewichtet ist, wie die nachfolgenden sechs Prüfungsabschnitte, kommt ihm aufgrund der Prüfungsform eine spezielle Bedeutung zu. Dabei spielen psychologische Aspekte eine Rolle, da es sich um Ihren Einstieg in die mündliche Prüfung handelt. Weiterhin vermitteln Sie den Prüfern einen ersten Eindruck von sich selbst. Diese sollen zwar auch in den weiteren Prüfungsrunden neutral prüfen, aber eine grundlegende Meinung wird schon früh gebildet. Wenn ein mit 4,5 vorbenoteter Kandidat im Kurzvortrag vollständig versagt, wissen die Prüfer auch, dass es in den folgenden Prüfungsabschnitten sehr eng werden wird. S. 752
Das Thema Ihres Kurzvortrags wird aus den Prüfungsgebieten des § 37 Abs. 3 StBerG ausgewählt. [20] Diese umfassen:
steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
Steuern vom Einkommen und Ertrag,
Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts,
Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
Volkswirtschaft,
Berufsrecht.
2. Themenauswahl
Zu Beginn werden Sie einzeln oder zu mehreren in einen Vorbereitungsraum gebracht. Dort erhalten Sie drei Einzelthemen zur Auswahl, von denen Sie eines auswählen und in 30 Minuten [21] unter Aufsicht vorbereiten müssen. [22] Treffen Sie Ihre Wahl sorgfältig; lassen Sie sich jedoch nicht zu lange Zeit. Nach zwei bis drei Minuten sollten Sie sich entschieden haben.
Die vorgegebenen Themen bestehen meist aus nur wenigen Worten wie „Latente Steuern im HGB-Einzelabschluss“, „Betriebsaufspaltung“ oder „Einbringung nach § 20 UmwStG“. Lesen Sie zunächst alle Themen wertfrei durch und überlegen sich kurz, was Sie hierzu jeweils präsentieren könnten. Haben Sie eines der Themen geübt oder beruflich mit diesem Bereich zu tun, sollte die Auswahl sehr leicht fallen. Ist die Entscheidung nicht so offensichtlich, sollten Sie eher zu einem Thema tendieren, in dessen Rahmen (z. B. Erbschaftsteuerrecht) Sie sich wohl fühlen. Gerade für Juristen ist es teilweise sogar ein Vergnügen, wenn man ihnen ein allgemeines BGB-Thema vorschlägt.
Hinsichtlich weiterer Auswahlkriterien eines konkreten Themas gibt es in der Praxis eine Vielzahl von Meinungen. So ist es bspw. korrekt, dass es schwierigere und leichtere Themen gibt. Bei einem leichten Thema kann der Prüfungsausschuss verlangen, dass für eine annehmbare oder gute Leistung wesentliche Aspekte des Themas umfassend und korrekt im Kurzvortrag dargestellt werden. Bei einem Thema mit höherem Schwierigkeitsgrad werden Unvollständigkeiten oder Fehler eher verziehen. Daher findet man verschiedentlich den Hinweis, dass Sie sich doch bitte für ein schwierigeres Thema entscheiden sollten. Hier liegt jedoch zum einen das Problem darin, dass Sie den Anspruch einer Thematik nicht einordnen können. Zum anderen hilft es Ihnen nicht, wenn Sie bei einem schwierigen Thema versagen. Daher ist unsere Empfehlung an Sie: Suchen Sie sich das Thema aus, das Ihnen am besten gefällt, und halten Sie „einfach“ einen guten Vortrag.
Für viele Prüfungsteilnehmer wird sich das beschriebene Problem gar nicht stellen, da sie trotz intensiver Vorbereitung mit keinem der Themen zurechtkommen werden. Dies könnte bspw. der Fall sein, wenn Sie die Auswahl haben zwischen „Saunaleistungen im Umsatzsteuerrecht“, „Mahlzeiten im Lohnsteuerrecht“ und „Geschäftsführerhaftung nach GmbHG“. Hier geht es um das „nackte Überleben“. Wählen Sie sich dann ein Thema aus, von dem Sie vielleicht schon einmal entfernt etwas gehört haben, und versuchen Sie, die Vortragszeit so gut wie möglich zu füllen. Überlegen Sie hierbei, ob die gesetzliche Grundlage eines Themas Ihnen vielleicht schon eine Struktur vorgibt. Hier kann das UmwStG angeführt werden, wo bspw. für Verschmelzungen die Vorgehensweise bei übertragendem und übernehmendem Gesellschafter praktisch durch die Paragraphenfolge vorgegeben wird. Auch bei „Änderungsmöglichkeiten von Steuerbescheiden nach AO“ sind die bestehenden Möglichkeiten in einer relativ überschaubaren Paragraphengruppe zu finden.
3. Gestaltung
Ihr Vortrag im ersten Abschnitt der mündlichen StB-Prüfung soll „kurz“ sein. [23] Eine Konkretisierung von „kurz“ erfolgt nicht. In der Praxis haben sich zehn Minuten als Richtgröße durchgesetzt. Diese Zeit sollte nicht überschritten, aber auch nicht wesentlich unterschritten werden. Denn in dieser Prüfungsrunde wird neben fachinhaltlichen Aspekten auch die Präsentationstechnik beurteilt. Hierunter fallen neben der Einhaltung des zeitlichen Rahmens u. a. auch der Aufbau und die Darstellung. Eine fachlich gute Leistung, die jedoch lediglich in fünf Minuten vorgetragen wird, erfährt deutliche Abwertungen in der Note. Daher müssen Sie bereits bei der Vorbereitung abschätzen können, wo der Umfang Ihres Vortrags liegen wird, um ihn ggf. zu verlängern (z. B. durch langsameres Sprechen oder das Anführen von Beispielen) oder zu verkürzen (z. B. durch die Zusammenfassung oder das Weglassen von Themen). Diese Maßnahmen können Sie natürlich auch noch während Ihres Vortrags treffen, wenn Sie zeitliche Probleme bemerken. Dies setzt jedoch Routine in fachlicher und vortragsorientierter Hinsicht voraus, die zudem in einer absoluten Stresssituation umgesetzt werden muss.
Zunächst benötigt Ihr Vortrag jedoch eine Struktur:
Der Vortrag beginnt mit einem Einleitungssatz/Einleitungsteil mit Begrüßung und Gliederungsvorstellung,
teilt den fachinhaltlichen Teil in sinnvolle Bereiche auf und
endet mit einem Fazit/Schlusssatz.
Sollten Sie sich unsicher fühlen, schreiben Sie den Einleitungssatz ausformuliert auf eine Karteikarte und lesen Sie ihn notfalls ab.
Der Einleitungsteil könnte bspw. wie folgt aussehen: „Guten Tag, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich habe mich für das Thema „Betriebsaufspaltung“ entschieden. Hierbei werde ich zunächst die Definition der Betriebsaufspaltung und die rechtlichen Voraussetzungen darstellen. Anschließend werde ich auf die Rechtsfolgen eingehen und abschließend einige ausgewählte Problembereiche aus der Praxis darstellen.“ S. 753
Am Ende Ihres Vortrags hören Sie bitte nicht einfach auf zu reden, oder schließen mit einem Spruch wie „Das war's“ oder „Mehr fällt mir nicht ein“. Versuchen Sie vielmehr, die von Ihnen angesprochenen Punkte noch einmal in einem Satz zusammenzufassen und hiernach das Ende souverän deutlich zu machen.
Ihr Abschlusssatz könnte z. B. lauten: „Insgesamt ist daher festzuhalten, dass die Betriebsaufspaltung aufgrund ihrer Voraussetzungen in der Praxis häufig auftritt und eine große Herausforderung für den Stpfl. hinsichtlich der Aspekte X und Y darstellt. Vielen Dank.“
Der Hauptteil Ihres Vortrags muss so gegliedert sein, dass ein roter Faden erkennbar ist. Dies bedeutet, dass die Elemente sinnvoll ineinandergreifen müssen und nicht etwa wie ein Sammelsurium („Dies und das zur Umsatzsteuer“) daherkommen. Eine Möglichkeit ist, zunächst den Betrachtungsgegenstand zu definieren, anschließend die gesetzlichen Rahmenbedingungen konkret darzustellen und abschließend auf die entsprechenden Rechtsfolgen einzugehen.
Bei „Saunaleistungen im Umsatzsteuerrecht“ müsste zunächst geklärt werden, was sich hinter „Saunaleistungen“ verbirgt und anschließend das klassische Umsatzsteuersystem angewendet werden. Hierbei sollte bei den jeweiligen Punkten auf ggf. bestehende Probleme eingegangen werden.
Bei „Drohverlustrückstellungen im Handels- und Steuerrecht“ wäre die „Drohverlustrückstellung“ zunächst zu definieren und anschließend Zurechnung, Ansatz, Bewertung und Ausweis in beiden Rechtskreisen darzustellen. Als kleinen Randaspekt könnte zusammenfassend auf latente Steuern eingegangen werden.
Paragraphennennungen während des Vortrags zeugen grds. von Kompetenz – allerdings natürlich nur, sofern sie stimmen. Überfrachten Sie Ihre Karteikarten jedoch nicht mit Paragraphenketten. Weiterhin sollten Sie die Nennung von Normen auch nicht übertreiben, bspw. indem Sie die komplette Prüfung der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht mit allen Fundstellen zum Besten zu geben. Eine Ausnahme dieses Grundsatzes gilt dann, wenn dies Ihr konkretes Einzelthema betrifft, und Sie anschließend bspw. auf die Besonderheit von Sitz und Geschäftsleitung nach AO-Definition eingehen möchten.
Das Anführen von Beispielen ist ebenfalls zu begrüßen, sofern diese kurz, prägnant und passend zu Ihren theoretischen Inhalten eingesetzt werden. Widerstehen Sie dem Drang, zu viele Beispiele anzuführen. Auch sollten die Beispiele nicht zu detailliert sein oder zu umfangreiche Berechnungen enthalten.
UmwStG: „Betrachten wir beispielhaft die Steuerbilanz der X-GmbH zum . Auf der Aktivseite finden sich die Posten: Wirtschaftsgut 1 mit XXX €, Wirtschaftsgut 2 mit XXX €, (...) Wirtschaftsgut 5.000 mit XXX €. Stellen wir uns jetzt vor, die gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter seien (...). Wenn wir jetzt den Zwischenwertansatz vornehmen, führt dies zu einer quotalen Aufdeckung der stillen Reserven für Wirtschaftsgut 1, Wirtschaftsgut 2 (...).“
Im Vorbereitungsraum liegen Papier und meistens auch Karteikarten aus, die Sie für den Vortrag benutzen sollten. Beschreiben Sie die Karteikarten einseitig und mit wenigen, prägnanten Stichworten, in großer und lesbarer Schrift. Kurz vor Ende der Vorbereitungszeit, wenn Sie im Optimalfall den Vortrag schon einmal geistig durchgehen, nummerieren Sie die Karteikarten durch. Nichts ist schlimmer, als wenn diese kurz vor dem Vortrag durcheinanderkommen.
4. Ihr Kurzvortrag
Im Prüfungsraum sitzen Sie zunächst an einem großen Tisch, die Prüfer auf der einen und die Teilnehmer auf der anderen Seite. Man lässt es Ihnen i. d. R. frei, ob Sie Ihren Vortrag im Stehen oder im Sitzen halten möchten. Wir empfehlen Ersteres; so sprechen Sie auch von einer höheren Position, was für das Verständnis von Vorteil sein kann.
Im Optimalfall tragen Sie mit angemessener Gestik und Tonfall vor. Widerstehen Sie dem Drang, sich mit beiden Händen an den Karteikarten festzuklammern; zappeln Sie aber auch nicht wild herum.
Der Vortrag sollte möglichst frei erfolgen, so dass Sie lediglich punktuell auf die Karteikarten blicken müssen. Hierbei vermeiden Sie idealerweise, dass Ihr Vortrag durch das Ablesen eines neuen Stichworts stockt. Wenn Sie routiniert im Vortragen sind, schauen Sie auf die Karten, während Sie die letzten Worte des aktuellen Satzes sprechen.
Auch die Vortragszeit müssen Sie im Auge behalten. Legen Sie eine gut lesbare Uhr vor sich auf den Tisch und werfen Sie ab und an einen Blick hierauf. Tragen Sie die Uhr hingegen am Handgelenk, achten Sie darauf, dass die Zeitkontrolle nicht zu auffällig und vortragsunterbrechend wirkt. Schwierigkeiten bereiten können hierbei Anzüge mit tendenziell längeren Ärmeln oder zu lockere Armbänder, die man erst „zurechtschütteln“ muss.
An dieser Stelle ist auch darauf hinzuweisen, dass Smartwatches oder Chronometer mit vergleichbaren Funktionen nicht zur Prüfung zugelassen sind. Gleiches gilt meistens auch für Sport-Armbänder/Sport-Tracker und vergleichbare elektronische Geräte. Im Zweifelsfall leihen Sie sich eine „konservative“ Uhr im Familien- oder Bekanntenkreis aus.
Sollten Sie die Zeit überschreiten, wird ein Prüfer Sie irgendwann darauf hinweisen und bitten, zum Ende zu kommen. Versuchen Sie dann noch, den Vortrag mit ein, zwei Sätzen möglichst gut zu beenden.
Sehen Sie während des Vortrags die Prüfer an. Wechseln Sie hierbei von Zeit zu Zeit ihren direkten Blickpartner. Erwarten Sie jedoch keinerlei Reaktion von der Gegenseite. Es kann passieren, dass Sie manche Prüfer während Ihres Vortrags gar nicht ansehen. Dies ist meist beim Protokollführer der Fall. Auch grimmige oder neutrale Gesichter sollten Sie nicht verunsichern. Manche Prüfer versuchen so ihre Neutralität zum Ausdruck zu bringen. Außerdem hören sich die Prüfer vielleicht gerade den fünften Vortrag in Folge an, wo ein Prüfling um eine ausreichende Leistung kämpft. Das hier die S. 754Begeisterung nicht gerade den Höhepunkt erreicht, ist durchaus verständlich.
Der Vortragsstil sollte im Idealfall „konservativ-locker“ sein, wie von einem renommierten Fachmann, der gerne über sein Lieblingsthema spricht. Verwenden Sie klar strukturierte Sätze ohne allzu viele Verschachtelungen, und benutzen Sie die Fachsprache. Wenn Sie während des Vortrags glauben, Sie wüssten einen guten Gag – lassen Sie es! So etwas geht meist nach hinten los. Bedenken Sie auch, wie sich die Personengruppe zusammensetzt, der Sie gegenüberstehen. Etwaige Spitzen gegen die Finanzverwaltung, die Berater oder die Stpfl. wird Ihnen mind. eine Gruppe Ihrer Prüfer vielleicht übel nehmen.
5. Vorbereitung
Aus den Vorkapiteln ist bereits deutlich geworden, dass im Kurzvortrag verschieden Aspekte zusammenkommen, die Sie möglichst gut beherrschen müssen:
fachliche Kompetenz,
Vortragsfähigkeit,
schnelle Analyse und Strukturierung von Themen in der Vortragsvorbereitung.
Dies führt dazu, dass die Vorbereitung auf den Kurzvortrag einen höheren Stellenwert als 1/7 [24] Vorbereitungszeit einnehmen sollte.
Hier gilt ebenso wie für die Klausurvorbereitung, dass Sie eine bessere Leistung nur durch umfangreiches Üben erreichen. Nehmen Sie sich daher möglichst viele konkrete Themen vor, um Vorträge zu konzipieren und zu halten. Eine Themenliste finden Sie am Ende dieses Beitrags auf S. 757. Es gibt auch einschlägige Übungsbücher, die den Themen Gliederungs- und Inhaltshinweise geben. [25]
Halten Sie Ihren Übungsvortrag auch tatsächlich. Wenn Sie alleine sind, dann mind. vor dem Spiegel. Beachten Sie hierbei die zehnminütige Zeitvorgabe. Sie müssen ein Gefühl dafür entwickeln, wie viele Stichpunkte sich innerhalb dieser Zeit behandeln können, um bei der Vorbereitung des Vortrags den Umfang besser einschätzen zu können.
Sollten Sie merken, dass Sie die Zeit unterschreiten, versuchen Sie den Vortrag zu strecken, ohne dass Sie in inhaltsleere Phrasen verfallen. Brauchen Sie zu lange, brechen Sie nach spätestens zwölf Minuten ab, und analysieren Sie im Anschluss, woran es gelegen hat. Kommen Sie nicht schnell genug auf den Punkt, haben Sie zu viele Beispiele gebracht oder haben Sie sich thematisch verzettelt? Letzteres geschieht gerne am Anfang des Vortrags, wo Sie noch über gutes Wissen verfügen und sich freuen, etwas Sinnvolles sagen zu können.
Gerne können Sie auch in kleinen Gruppen für den Vortrag üben. Wichtig ist hierbei, dass die Kritik nach einem Vortrag nicht in eine lange „Generalabrechnung“ ausartet. Die Zuhörer sollten sich auf einen oder zwei Punkte mit dem größten Verbesserungsbedarf einigen, auf die sich der Vortragende beim nächsten Durchgang konzentrieren kann. Insgesamt sollte beim Üben in der Gruppe nicht das fachliche Lernen (das können Sie auch alleine), sondern der Vortrag im Vordergrund stehen. Versuchen Sie, das Treffen so zu organisieren, dass jeder Teilnehmer mind. drei Vorträge (inkl. 30 Minuten Vorbereitungszeit) halten kann, um Verbesserungseffekte beurteilen zu können.
V. Die weiteren sechs Prüfungsabschnitte
1. Prüfungsablauf
Die sechs Prüfungsabschnitte nach dem Kurzvortrag entsprechen einer klassischen Situation in einer mündlichen Prüfung. Jeder Abschnitt wird von einem anderen Prüfer federführend geleitet; die letzte Runde steht, wie bereits erwähnt, dem Vorsitzenden der Prüfungskommission zu. Die Themenschwerpunkte sind von Abschnitt zu Abschnitt verschieden, wobei der Vorsitzende in der letzten Runde frei in der Wahl seines Themas ist.
Zunächst werden i. d. R. einzelne Fragen an einen bestimmten Kandidaten gestellt. Oftmals sind die ersten Antworten auf diese Fragen nicht ausreichend oder ein Prüfer variiert den Sachverhalt, so dass die Frage anschließend einem weiteren Prüfling gestellt wird. Gleiches gilt natürlich auch, wenn die vom ersten Kandidaten gar nicht beantwortet wurde. Meistens machen die Prüfer deutlich, mit welchem Kandidaten Sie sprechen möchten. In Einzelfällen wird eine Frage „freigegeben“, so dass Sie sich frei melden können. Sollte der Prüfer eine Frage nicht offiziell freigeben, sollten Sie Wortmeldungen grds. unterlassen.
In der Prüfungssituation ist es oftmals so, dass die Prüfer zunächst die Kandidaten mit den schlechtesten schriftlichen Vornoten (4,5) ansprechen. Dies ist keine Boshaftigkeit, sondern vielmehr die Chance für diese Teilnehmer, sich mit moderatem Wissen gut zu positionieren. Für Teilnehmer mit guten schriftlichen Noten bedeutet dies im Umkehrschluss, dass oft bereits sehr viel zu einem Thema gesagt wurde, bis sich die Prüfer an diese Kandidaten wenden. Sollten Sie zu letzteren Personen gehören, kann bei Ihnen der Eindruck entstehen, dass Sie inhaltlich kaum noch etwas beizutragen haben. Geben Sie trotzdem Ihr Bestes, ohne zuvor Gesagtes zu wiederholen. Im Optimalfall haben Ihre Mitprüflinge unterschiedliche Meinungen vertreten, die Sie dann neutral abwägend behandeln können. Insgesamt sollten Sie die Entwicklung der Frage und die Antworten der Kolleginnen und Kollegen aufmerksam verfolgen. Denn Sie können auch unvermittelt angesprochen werden. Zudem kann ein Prüfer auf eine vergangene Aussage zurückkommen und nachfragen.
Obwohl es sich um eine mündliche Prüfung handelt, liegt auf Ihrem Platz meist Papier bereit. Gerade wenn der Prüfer einen umfassenderen Fall skizziert, sollten Sie sich Notizen S. 755machen. Zu der konkreten Nutzung von Hilfsmitteln wie Gesetzen wird Ihnen der Prüfungsausschuss detaillierte Hinweise geben. Es kann auch sein, dass für bestimmte Fragen das Nachlesen im Gesetz verboten oder erlaubt wird.
Die Dauer der mündlichen Prüfung soll pro Bewerber insgesamt 90 Minuten nicht übersteigen. [26] Es handelt sich allerdings um eine Soll-Vorschrift, so dass der Prüfungsausschuss die Prüfungszeit in Einzelfällen auch überschreiten darf. Eine Unterschreitung ist auf jeden Fall möglich.
2. Vorbereitung
In der mündlichen Prüfung sind alle Gebiete der StB-Prüfung eröffnet. Da im Gegensatz zur schriftlichen Prüfung die Schwerpunkte weniger klar sind, stehen Sie sogar hinsichtlich der Breite des Stoffs vor einer größeren Herausforderung – bei gleichzeitig weniger Vorbereitungszeit. Zudem können einzelne Prüfungsabschnitte der mündlichen Prüfung auf das Berufsrecht, VWL/BWL oder das Wirtschaftsrecht ausgelegt sein.
Wichtig ist, dass Sie immer vor Augen haben, dass der Schwerpunkt der mündlichen StB-Prüfung insgesamt auf dem Steuerrecht [27] liegt. In diesem Bereich müssen Sie in allen Steuerarten über profunde Kenntnisse verfügen. Stellen Sie fest, dass Sie Lücken z. B. bei den Verschonungsregelungen der Erbschaftsteuer, der Änderungen von VA nach AO oder der Bilanzierung dem Grunde und der Höhe nach haben, sollte hier noch einmal aufgearbeitet werden.
An neuen Themengebieten sollten Sie sich zunächst das Berufsrecht [28] vornehmen, welches Gegenstand fast jeder mündlichen StB-Prüfung ist. Hier sollten Sie bspw. die Berufspflichten aufzählen können. Hiernach folgt Wirtschaftsrecht [29] (HGB/Gesellschaftsrecht [30], BGB [31], InsO [32] ) und VWL/BWL [33].
Arbeiten Sie mit einem Vorbereitungsdienstleister zusammen, werden Sie mit umfangreichen Materialien ausgestattet. Gewichten Sie jedoch bei der Nacharbeit sinnvoll. Ein 200 Seiten umfassendes Skript zur Kostenrechnung oder gar IFRS durchzuarbeiten und dafür Schwächen in der Umsatzsteuer in Kauf zu nehmen, ist nicht empfehlenswert.
Eine weitere Besonderheit der mündlichen StB-Prüfung ist, dass aktuelle Themen geprüft werden können. [34] Dies umfasst auch Gesetzgebungsvorhaben oder Entwicklungen auf europäischer Ebene. Es sind sogar einzelne mündliche Prüfungen bekannt, wo die sechs Prüfungsabschnitte ausschließlich aktuelle Themen umfassten. Aus Sicht der Prüfer bietet dies den Vorteil, grundlegendes Gesetzesverständnis an aktuell diskutierten Problemen gut abprüfen zu können. Aus gegenwärtiger Sicht könnten bspw. die Entwicklung im Bereich des § 8c KStG [35], das „Jahressteuergesetz 2018“ [36] oder die EU-Mehrwertsteuerreform [37] einen Blick wert sein. Daher sollten Sie sich bspw. in den einschlägigen Zeitschriften, über den NWB Newsletter oder auf der Homepage des BFH (vor allem hier Urteile, welche durch eine Pressemitteilung eine prominente Stellung erfahren) informieren.
VI. Allgemeine Punkte zur Vorbereitung
Obwohl es Aufgabe des Prüfungsausschusses ist, Ihre fachlichen Fähigkeiten zu beurteilen, wird gleichwohl auch der Gesamteindruck eine Rolle bei der Benotung spielen. Zeigen Sie daher in Ihrem Auftreten aber auch in der Wahl der Kleidung, dass Sie die Prüfung, die Institution Steuerberaterkammer und den Prüfungsausschuss respektieren.
Während des Kurzvortrags oder Antworten anderer Prüfungsteilnehmer sollten Sie sich interessiert zeigen. Bei Fehlern oder Ungenauigkeiten sollten Sie keine Ablehnung durch Äußerungen, Gestik oder Mimik zum Ausdruck bringen. Wird die Frage im weiteren Verlauf an Sie weitergegeben, gehen Sie bitte – wenn überhaupt – mit weichen Formulierungen auf Fehler Ihrer Vorredner ein (nicht: „Wie Kollege XY in offensichtlicher Unkenntnis der einkommensteuerlichen Normen völlig falsch dargestellt hat, [...]“). Versuchen Sie jeden Eindruck zu vermeiden, sich auf Kosten anderer Prüfungsteilnehmer profilieren zu wollen.
Auch Prüfer können sich einmal irren oder nicht auf der Höhe der aktuellen Rechtsentwicklung sein – gerade wenn das Prüfungsgespräch einen anderen Verlauf als geplant nimmt. Sollte Ihnen dies auffallen, gehen Sie den Prüfer bitte nicht aggressiv an. Verwenden Sie eher Formulierungen wie: „Meiner Meinung nach müsste noch berücksichtigt werden, dass die entsprechende Norm gegenwärtig nicht mehr in Kraft ist.“
Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass sich die mündliche Prüfung über einen Zeitraum von vier bis fünf Stunden erstrecken kann. Die Versorgung mit Speisen und Getränken ist von Kammer zu Kammer unterschiedlich. Daher sollten Sie zur Sicherheit selbst ausreichend zu essen und trinken zur Prüfung mitbringen.
VII. Einwendungen/Niederschrift/Ergebnisverkündung
Sollten Sie während der Vorbereitung auf den Kurzvortrag oder während der restlichen mündlichen StB-Prüfung durch äußere Einflüsse gestört worden sein (z. B. Baulärm), machen Sie umgehend, d. h. spätestens bis zum Ende der mündlichen Prüfung, Einwendungen gegen den Ablauf der Prüfung gegenüber der aufsichtführenden Person oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses geltend. [38] Dies hat noch nicht zur Folge, dass das Ergebnis der Prüfung in Frage S. 756gestellt wird. Allerdings haben im Falle einer Auseinandersetzung mit der Steuerberaterkammer erst später geltend gemachte Einwendungen kaum bis kein Gewicht. Für Bewerber, welche die Prüfung nicht bestanden haben, besitzt eine fristgerechte Einwendung daher durchaus Bedeutung.
Nach Abschluss der Prüfung ist vom Prüfungsausschuss eine Niederschrift zu fertigen. [39] Hierin werden festgehalten: die Namen der Beteiligten, das Prüfungsergebnis und seine Bekanntgabe an die Bewerber, ein geltend gemachtes Begehren und die Behandlung der Bekanntgabe der tragenden Gründe für das Nichtbestehen eines Teilnehmers sowie besondere Vorkommnisse.
Das Prüfungsergebnis wird nach Abschluss der letzten Beratung des Prüfungsausschusses bekanntgegeben. Im Idealfall werden sofort alle Kandidaten gemeinsam in den Raum des Ausschusses gebeten, denn in diesem Fall haben alle Bewerber bestanden. Sollte ein Bewerber hingegen nicht bestanden haben, wird diese Person meist zuerst einzeln hereingebeten. Ihr wird das Nichtbestehen mitgeteilt und meistens auch ohne besondere Aufforderung begründet. Weiterhin kann eine schriftliche Begründung beantragt werden. In diesem Fall erhält der durchgefallene Teilnehmer einen Auszug der Niederschrift.
Sollten Sie durchgefallen sein, können Sie bei der Steuerberaterkammer ein Überdenkungsverfahren gem. § 29 DVStB beantragen, wenn die Entscheidung über das Ergebnis der Prüfung noch nicht bestandskräftig ist. Wichtig ist, dass Sie begründete Einwendungen gegen die Prüfung bzw. das Prüfungsergebnis vorbringen. Hier sind einerseits formale Verstöße zu kritisieren (z. B. Rahmenbedingungen, Zusammensetzung des Prüfungsausschusses). Andererseits kann auf der fachlichen Ebene argumentiert werden, um zu beweisen, dass die Beurteilung der Prüfungskommission unzutreffend war. Die Erfolgsaussichten in diesem Bereich sind jedoch erfahrungsgemäß gering. Denn den Prüfern wird eine weitgehende Autonomie hinsichtlich der Themenauswahl und der Beurteilung zugestanden. So ist es bspw. nicht verwerflich, wenn i. R. der Einkommensteuer nur Sonderausgaben geprüft werden.
Neben dem Überdenkungsverfahren – und vollkommen unabhängig hiervon – steht Ihnen noch die Möglichkeit einer Anfechtungsklage vor dem FG offen. Hierbei sind die gerichtlichen Klagefristen zu beachten. Die Inhalte der Klagebegründung sollten formal und/oder fachlich substantiiert sein. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Klagefristen nicht durch das Überdenkungsverfahren beeinflusst werden (keine Anlauf- oder Ablaufhemmung). Daher wird es oftmals der Fall sein, dass Ihnen die Ergebnisse des Überdenkungsverfahrens vor Ablauf der Klagefrist nicht vorliegen. Sollten Sie wirklich alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen wollen, ist von vorneherein ein paralleles gerichtliches und außergerichtliches Vorgehen zu planen. Auch die Einholung juristischen Rates (mit den hiermit verbundenen Kosten) ist zu erwägen.
VIII. Schlusswort
Sollten Sie zur mündlichen StB-Prüfung geladen werden, gebührt Ihnen zunächst ein herzlicher Glückwunsch! Allein von der Wahrscheinlichkeitsbetrachtung her, haben Sie damit bereits eine große Hürde auf den Weg zum Berufsexamen genommen. Gleichwohl stellt die mündliche StB-Prüfung gerade aufgrund ihrer Ausgestaltung mit Vortrag und Themenabschnitten eine ganz eigene Herausforderung dar, auf die Sie sich – trotz vielfach mangelnder Zeit und Motivation – intensiv vorbereiten müssen.
Die Schwerpunkte der Vorbereitung sollten auf die neuen Aspekte der mündlichen Prüfung gelegt werden, ohne aus den Augen zu verlieren, dass profunde steuerliche Kenntnisse, welche bereits für das schriftliche Examen relevant waren, auch hier eine große Rolle spielen. Beim Kurzvortrag ist neben den Aspekten Themenerfassung/Themenauswahl sowie Ausarbeitung vor allem die Präsentation selbst zu trainieren. Hierfür sollten Sie möglichst viele Vorträge vorbereiten und halten – alleine oder in kleinen Gruppen mit Kolleginnen und Kollegen. Bei der fachlichen Vorbereitung sollten Sie sich zum einen den „neuen“ Themengebieten zuwenden, welche keine oder nur untergeordnete Bedeutung für das schriftliche Examen besaßen (Berufsrecht etc.). Zum anderen sind aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht wie Gesetzgebungsverfahren oder prominente Gerichtsentscheidungen in den Blick zu nehmen. Für Ihre gesamte Vorbereitung ist es wichtig, dass Sie sich in einem relativ frühen Stadium über Ihre zur Verfügung stehenden zeitlichen Möglichkeiten im Klaren sind. Nur so können Sie Ihre Übungen ausgewogen gestalten.
Lassen Sie sich in der Prüfungssituation nicht durch eine gefühlt „schlechte“ Runde aus dem Konzept bringen. Gerade mit einer Vornote von 4,5 müssen Sie bis zum Ende kämpfen, um die Prüfungskommission zu überzeugen, dass Sie des Steuerberatertitels würdig sind. Werfen Sie also noch einmal alles in die Waagschale! Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

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Fundstelle(n):
SteuerStud 11/2018 Seite 748
QAAAG-92355
1Der Autor dankt ganz herzlich Frau Sarah Kupsch, die sich durch hunderte Protokolle mündlicher Prüfungen gearbeitet hat, um die an diesen Beitrag anschließende Themenliste der Kurzvorträge zu erstellen.
2Vier Personen haben entschuldigt an der mündlichen Prüfung nicht teilgenommen.
3Diese punktuelle Betrachtung soll nicht auf einen allgemeinen Trend bei dieser Kammer hinweisen oder ein Urteil über die Prüfungsqualität darstellen.
5Es ergibt sich somit kein Aufrundungseffekt aus der dritten Dezimalstelle.
8Für die kommende StB-Prüfung vgl. z. B. die Steuerberaterkammer Hessen Mitte Januar 2019 (abgerufen am unter www.stbk-hessen.de/steuerberater/steuerberaterpruefung) oder die gemeinsame Prüfstelle NRW (aktuell noch ohne konkretes Datum, abgerufen am unter www.steuerberaterpruefung-nrw.de/DE/3793/News.php).
9Steuerberaterkammer Sachsen, abgerufen am unter www.sbk-sachsen.de/aus-und-fortbildung/steuerberater/steuerberaterpruefung.
10Steuerberaterkammer Hessen, auch abgerufen am unter www.stbk-hessen.de/steuerberater/steuerberaterpruefung.
13Somit nach der insgesamt ersten, dritten und fünften Runde.
16Bei einer schriftlichen Note von 2,0 würde selbst eine 6,0 in der mündlichen Prüfung zu einer Gesamtnote von 4,0 führen.
19 NWB PAAAB-21192, EFG 2004 S. 1090.
21Die Auswahl eines Themas erfolgt bereits innerhalb dieser Zeit.
24Was dem Notenanteil des Kurzvortrags entspricht.
25Beispielsweise Möllenbeck/Puke/Richter/Walkenhorst/Marx, Der optimale Kurzvortrag – Ihr Profi-Trainer für die mündliche StB-Prüfung, 13. vollständig überarbeitete Aufl. 2018, ISBN 978-3-482-66713-8, Fränznick/Grobshäuser/Radeisen et al., Der Kurzvortrag in der mündlichen Steuerberaterprüfung 2018/2019, 10. Aufl. 2018, ISBN 978-3-955-54418-8.
27Vgl. hierzu auch die simulierten Prüfungsgespräche, die im Schwerpunkt verschiedene steuerrechtliche Fragestellungen beinhalten, in den SteuerStud-Ausgaben 11/2018 bis 2/2019.
28In Vorbereitung, vgl. Riepolt, SteuerStud-Ausgabe 1/2019 (Erscheinungstermin: ).
29Welches häufig als Thema des Kurzvortrags zur Auswahl steht.
30In Vorbereitung, vgl. Grädler, SteuerStud-Ausgabe 12/2018 (Erscheinungstermin: ).
31Grädler, NWB AAAAG-92356 sowie Pinter, NWB KAAAG-92357, in dieser Ausgabe.
32In Vorbereitung, vgl. Pinter, SteuerStud-Ausgabe 1/2019 (Erscheinungstermin: ).
33In Vorbereitung, vgl. Bulla, SteuerStud-Ausgabe 2/2019 (Erscheinungstermin: ).
34Vgl. hierzu den Erlebnisbericht von Fillers, NWB IAAAG-88938.
35Neufeld/Mößinger, NWB JAAAG-83696.
36Ein SteuerStud-Beitrag ist avisiert, sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein wird.
37Ein SteuerStud-Beitrag hierzu ist avisiert.
