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Online-Nachricht - Dienstag, 02.12.2014

Versicherungsrecht | Änderungen 2015 für Lebensversicherungskunden (GDV)

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) informiert über wichtige Änderungen für Lebensversicherungskunden ab 2015.

Hintergrund: Ab Januar 2015 treten im Bereich der Altersvorsorge wichtige Änderungen des Lebensversicherungsreformgesetzes (BGBl. I S. 1330) in Kraft. So sinkt unter anderem der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen. Die wichtigsten Neuerungen hat der GDV in einer Übersicht zusammengestellt.
Hierzu führt der GDV u.a. weiter aus:

Niedrigerer Garantiezins
Ab Januar 2015 gilt in der Lebensversicherung ein niedrigerer Höchstrechnungszins („Garantiezins“): Er sinkt von bislang 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent. Er gilt bei klassischen Lebensversicherungsprodukten wie Kapitallebens- oder Rentenversicherungen. Es handelt sich um den Zinssatz, den Versicherungsunternehmen ihren Kunden maximal auf den Sparanteil im Beitrag zusagen dürfen. Der neue Zinssatz gilt für alle Verträge, die ab dem abgeschlossen werden. Für Bestandskunden ändert sich nichts. Für sie gelten weiterhin die garantierten Leistungen ihres bestehenden Vertrages.Höhere Beteiligung an Risikoüberschüssen
Auch die im LVRG vorgeschriebene höhere Mindestbeteiligung der Versicherten an den sogenannten Risikoüberschüssen wirkt sich ab dem neuen Jahr aus. Sie steigt von bisher 75 auf 90 Prozent. Dies gilt sowohl für Bestands- als auch für Neukunden. Die Risikoüberschüsse zählen neben den Kostenüberschüssen und den Kapitalerträgen zu den drei Quellen der Überschussbeteiligung. Sie entstehen, wenn weniger Risiken eingetreten sind als ursprünglich kalkuliert wurden.Einführung einer Rendite-Kennziffer
Lebensversicherungsverträge müssen ab eine Kennzahl zur effektiven Kostenbelastung enthalten. Für Riester-Verträge ist eine ähnliche Regelung bereits eingeführt, aber noch nicht in Kraft getreten.Wie sich Effektivkosten auf die Rendite auswirken
Die Effektivkosten („Reduction in Yield“) geben an, wie sich die Kosten auf die Rendite einer Police auswirken. Die Kennziffer bezieht alle einkalkulierten Kosten ein, also neben den laufenden auch die Abschluss- und Vertriebskosten sowie bei fondsgebundenen Produkten die Fondskosten. Zudem berücksichtigt das Verfahren den Zeitpunkt, zu dem Kosten anfallen: Je früher Kosten entstehen, umso stärker wirken sie sich auf die Gesamtkostenquote aus. Durch die Umrechnung sämtlicher Kostenarten in die Effektivkosten werden die Kosten unterschiedlicher Verträge direkt vergleichbar.Beispiel: (Riester-Rentenvertrag, Einzahlung v. 30.000 € über 30 Jahre; Abschlusskosten: 2,% der Beitragssumme, laufende Kosten: 12% der Beitragssumme).

  • Beitragssumme 30.000 €

  • Gesamtverzinsung (Rendite vor Kosten): 4,3%

  • Effektivkosten: 0,99%.

  • Rendite nach Kosten: 3,31%

  • Ablaufleistung 51.692 €

Die Effektivkostenquote wird für das konkrete Angebot ausgewiesen. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Vertrag wie vereinbart „durchgehalten“ wird. Wie hoch die effektive Kostenbelastung im Falle einer Vertragskündigung ausfallen würde, lässt sich aus der Effektivkostenquote also nicht ablesen.
Absenkung des Höchstzillmersatzes
Ebenfalls ab dem sinkt der Höchstzillmersatz bei Lebensversicherungen von 40 auf 25 Promille. Das bedeutet, dass die Unternehmen in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit die Abschlusskosten nur in Höhe von bis zu 25 Promille der Beitragssumme eines Lebensversicherungsvertrages bilanziell anrechnen können. Dadurch entstehen bei Verträgen, die vorzeitig wieder gekündigt werden, höhere Rückkaufswerte. Gleichzeitig erhöht die Bundesregierung damit den Druck auf die Abschlusskosten.Quelle: GDV online
 

Fundstelle(n):
KAAAF-45785