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Track 13 | Außergewöhnliche Belastungen: Fiskus beteiligt sich an Mieterhöhung bei behinderungsgerechtem Umbau
Wenn der Vermieter eine Wohnung für seinen Mieter behindertengerecht gestaltet, ist eine dadurch bedingte Mieterhöhung beim Mieter als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Ist der Vermieter eine GmbH, an der der Mieter beteiligt ist, führt eine unterbliebene Mieterhöhung zwar zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Im Gegenzug können aber nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs die ersparten Mietaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.
Als Nächstes steht auf unserem Themenplan ein Urteil des Bundesfinanzhofs zum Abzug eines behinderungsbedingten Mehraufwandes als außergewöhnliche Belastungen.
Der Leitsatz der Entscheidung lautet: Ersparte Mietaufwendungen, die bei einem Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, können insoweit als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, als sie behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen.
Das Urteil betrifft einen besonderen Fall, der in der Praxis sicherlich nicht ganz so häufig vorkommt. Der Bundesfinanzhof hat aber ganz allgemein bekräftigt, dass eine Mieterhöhung bei einem behinderungsgerechten Umbau als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein ka...