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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 09 | Reinvestitionsrücklage: Korrektur nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs

Eine zu Unrecht gebildete Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG ist nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs zu korrigieren. Wesentliches Argument hierfür ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs, dass ein fehlerhafter Bilanzposten und damit ein Bilanzfehler vorliegt. Auch wenn die stillen Reserven, die in der Rücklage steuerlich verhaftet bleiben, der Sache nach Eigenkapital darstellen, sei hierfür in der Steuerbilanz ein eigenständiger Passivposten auszuweisen.

Für die Praxis von Bedeutung ist auch ein Urteil des Bundesfinanzhofs zum formellen Bilanzenzusammenhang. Konkret geht es um die Bildung einer Reinvestitionsrücklage gem. § 6b EStG.

Der XI. Senat des BFH hat kurz vor seiner Auflösung zum entschieden, dass eine zu Unrecht gebildete Reinvestitionsrücklage nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs zu korrigieren ist.

Lassen Sie uns zum besseren Verständnis den Sachverhalt ansehen.

Die Klägerin, eine vermögensverwaltende GmbH, veräußerte ihren gesamten Immobilienbestand. Den dabei realisierten Gewinn stellte sie in eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG ein. Der Bescheid wurde bestandskräftig. Bei der Veranlagung zur Körperschaftsteuer für ...

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