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Track 28 | Kindergeld: Schulgeld für Privatschule als behinderungsbedingter Mehrbedarf
Ist die Behinderung eines Kindes das auslösende Moment für den Besuch einer privaten Schule gewesen, ist das Schulgeld bei der Prüfung, ob das behinderte Kind sich selbst unterhalten kann, als behinderungsbedingter Mehraufwand zu berücksichtigen. Es ist dabei nach einer erfreulichen Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg unerheblich, wenn auch Nichtbehinderte die Ausbildungsgebühren tragen müssen.
Wir bleiben noch beim Kindergeld. Es geht dabei um ein Thema, das für die Eltern behinderter Kinder sehr relevant ist: nämlich die Prüfung, ob sich das Kind selbst unterhalten kann.
Sie kennen den Hintergrund: Eltern erhalten für ein behindertes Kind über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld, wenn dieses wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Ein behindertes Kind ist außerstande, sich selbst zu unterhalten, wenn seine Einkünfte, Bezüge und sonstigen Einnahmen nicht ausreichen, um seinen Grundbedarf zu decken. Und ggf. einen behinderungsbedingten Mehrbedarf. Der behinderungsbedingte Mehrbedarf umfasst Aufwendungen, die ge...