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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 27 | Kindergeld: Keine Kürzung bei fehlender Mitwirkung der ausländischen Verbindungsstelle

Die Familienkasse muss nach einer aktuellen Entscheidung des FG Köln das Kindergeld für ein in Deutschland lebendes Kind in voller Höhe auszahlen, wenn sie keine Auskunft der ausländischen Verbindungsstelle darüber erhält, ob für das Kind Ansprüche auf Familienleistungen nach ausländischem Recht bestehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Familienkasse hat die vom Finanzgericht zugelassene Revision eingelegt, die beim BFH geführt wird.

Eine Erwähnung wert ist auch ein schwebender Prozess zum Kindergeld.

Das FG Köln hat in erster Instanz entschieden: Die Familienkasse muss das Kindergeld für ein in Deutschland lebendes Kind in voller Höhe auszahlen, wenn sie keine Auskunft einer ausländischen Verbindungsstelle darüber erhält, ob für das Kind Ansprüche auf Familienleistungen nach ausländischem Recht bestehen.

Im Streitfall beantragte eine deutsche Staatsangehörige bei der Familienkasse Kindergeld für das bei ihr lebende Kind, das ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Vater des Kindes ist ein Angehöriger der britischen Armee. Die Familienkasse zahlte lediglich einen Unterschiedsbetrag zum britischen Kindergeld aus – da...

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