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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 24 | Blockheizkraftwerk: Einheitliche Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Einbau eines Blockheizkraftwerks in einem Mietshaus insgesamt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt, einschließlich der Einnahmen aus dem Stromverkauf. Der Vorteil besteht unter anderem darin, dass bei dieser Einkunftsart im Rahmen einer gewöhnlichen Wohnungsvermietung grundsätzlich von einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen ist. Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof.

Vor dem Bundesfinanzhof wird auch darum gestritten, wie die Erträge aus einem Blockheizkraftwerk einkommensteuerlich einzuordnen sind. Im Streitfall wurde mit dem Blockheizkraftwerk für ein vermietetes Mehrfamilienhaus überwiegend Wärme und daneben Strom erzeugt. Der Strom wurde auch ins Netz eingespeist und es wurden dadurch relativ geringe Einnahmen erzielt.

Das Problem liegt auf der Hand: Ist die Stromerzeugung als eigenständiger Gewerbebetrieb einzustufen, scheitert die Berücksichtigung von Verlusten bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb zumeist an der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht. Für den Steuerpflichtigen ist es daher vorteilhaft, wenn die Stromerzeugung als bloße Nebentätigkeit zur Vermietung angeseh...

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