Für Zwecke eines vor dem 06.12.2024 verwirklichten Erwerbsvorgangs nach § 1 Abs. 3 GrEStG kann ein Grundstück nicht gleichzeitig der grundbesitzenden Gesellschaft als auch einer anderen Gesellschaft zugerechnet werden – Mustereinspruch
Arbeitshilfe, Einspruch - Stand: 23.07.2025