BMF v. 15.08.2019 - IV C 5 - S 2342/19/10007 :001
Verwaltung Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 15 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG)