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BMF v. 21.09.2017 - IV C 5 - S 2334/11/10004-02
Verwaltung Lohnsteuerliche Behandlung vom Arbeitnehmer selbst getragener Aufwendungen bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs (§ 8 Absatz 2 Satz 2 ff. EStG); Anwendung von R 8.1 Absatz 9 Nummer 1 Satz 5 LStR 2015 und R 8.1 Absatz 9 Nummer 4 LStR 2015; Anwendung der Urteile des BFH vom 30. November 2016 – VI R 49/14 – (BStBl 2017 II S. 1011) und – VI R 2/15 – (BStBl 2017 II S. 1014)

Nummer 4 LStR 2015 ist insbesondere der Barlohnverzicht des Arbeitnehmers im Rahmen einer Gehaltsumwandlung .

Leasing Elektrofahrräder: Überlassung an Arbeitnehmer – Berechnungsprogramm
Arbeitshilfe, Berechnungsprogramm von Marcus Hübner - Stand: 09.02.2026

weiteren Tabellenblätter des Excel-Tools auf und Sie können die Berechnung individuell in separaten Reitern für eine Gehaltsumwandlung , Lohnerhöhung, zusätzliches Entgelt und eine Sonderrechtsbeziehung außerhalb des...Der Arbeitgeber hat die Wahl: Er kann seinen Arbeitnehmern ein E-Bike zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn, als Gehaltsumwandlung  oder als Lohnerhöhung überlassen.

Anhang 4 Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten
Lexikon - Stand: 01.04.2025

sie der Arbeitgeber aus umgewandeltem Arbeitslohn zahlt. Voraussetzung ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Gehaltsumwandlung  vor der Entstehung des Vergütungsanspruchs vereinbaren. Die Gehaltsumwandlung ...§ 3 Nr. 16 EStG die Gehaltsumwandlung  nicht ausschließt. Denn eine Vergütung zur Erstattung von Reisekosten erhält der Arbeitnehmer auch dann, wenn diese Vergütung vor der Gehaltsumwandlung  Teil des

Bayerisches Landesamt für Steuern v. 17.03.2021 - S 2334.2.1-122/2 St36
Verwaltung Lohn- und umsatzsteuerliche Behandlung der vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer zur Privatnutzung überlassenen (Elektro-)Fahrräder sowie deren Übereignung

vom Arbeitsvertrag unabhängige Sonderrechtsbeziehung vor, wenn die Fahrradüberlassung nicht im Rahmen einer Gehaltsumwandlung  oder eines arbeitsvertraglichen...2.1.2 dargestellte umsatzsteuerliche Behandlung bereits abgegolten. Liegt eine Gehaltsumwandlung  vor, sind die tatsächlichen

BMF v. 22.05.2013 - IV C 5 - S 2388/11/10001-02
Verwaltung Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen; Anwendung der BFH-Urteile vom 19. September 2012 – VI R 54/11 – (BStBl 2013 II S. 395) und – VI R 55/11 – (BStBl 2013 II S. 398)

Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen ; Anwendung der BFH-Urteile vom 19. September 2012 – VI R 54/11 – (BStBl 2013 II S. 395)...IV C 5 - S 2388/11/10001-02 BStBl 2013 I S. 728 Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen ; Anwendung der

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