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BMF v. 21.09.2017 - IV C 5 - S 2334/11/10004-02
Verwaltung Lohnsteuerliche Behandlung vom Arbeitnehmer selbst getragener Aufwendungen bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs (§ 8 Absatz 2 Satz 2 ff. EStG); Anwendung von R 8.1 Absatz 9 Nummer 1 Satz 5 LStR 2015 und R 8.1 Absatz 9 Nummer 4 LStR 2015; Anwendung der Urteile des BFH vom 30. November 2016 – VI R 49/14 – (BStBl 2017 II S. 1011) und – VI R 2/15 – (BStBl 2017 II S. 1014)

Nummer 4 LStR 2015 ist insbesondere der Barlohnverzicht des Arbeitnehmers im Rahmen einer Gehaltsumwandlung .

Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern v. 31.01.2023 - S 7109 - 00000 - 2018/001
Verwaltung Umsatzsteuerliche Behandlung der unternehmensfremden (privaten) Nutzung von Elektrofahrzeugen, Hybridelektrofahrzeugen, Elektrofahrrädern und Fahrrädern sowie der Überlassung von Elektrofahrrädern und Fahrrädern an Arbeitnehmer

a) Anwendung der 1 %-Regelung bei Gehaltsumwandlungen ...Aufgrund der Anknüpfung an die lohnsteuerliche Regelung ist dies auch bei lohnsteuerlich anzuerkennenden Gehaltsumwandlungen  möglich.

BFH, Urteil v. 01.08.2019 - VI R 32/18
Rechtsprechung Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers

i.S. der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bzw. seien eine nach Ansicht der Finanzverwaltung schädliche Gehaltsumwandlung . Ab dem Jahr 2014 seien die Zuschüsse zwar freiwillig geleistet worden, insoweit...eines Lohnformenwechsels. Einen solchen Wechsel hatte der Gesetzgeber mit der als begünstigungsschädlich angesehenen „Gehaltsumwandlung “ nach Auffassung des Senats auch nicht

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