BMF v. 15.08.2019 - IV C 5 - S 2342/19/10007 :001
Verwaltung Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 15 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG)

Leistung unter Anrechnung auf den arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitslohn oder durch dessen Umwandlung gewährt (Gehaltsumwandlung ), liegt keine zusätzliche Leistung...BMF-Schreiben vom 14. Dezember 2016 ; BStBl 2016 I S. 1446). Eine mittels Gehaltsumwandlung  oder Gehaltsverzicht erbrachte

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