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BMF v. 05.02.2020 - IV C 5 - S 2334/19/10017 :002
Verwaltung Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen; Anwendung des BFH-Urteils vom 1. August 2019 - VI R 32/18 - (BStBl 2020 II S. 106 )

für Sachverhalte mit Gehaltsverzicht oder -umwandlung (je nach arbeitsvertraglicher Ausgestaltung) durch die Zusätzlichkeitsvoraussetzung  ausgeschlossen werden. Voraussetzung...eine bestimmte Arbeitgeberleistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden muss (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung ), geändert. Der BFH hat seine

Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 33 EStG für Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung
Klarstellende Betrachtungsweise mittels § 8 Abs. 4 EStG n.F. durch das Jahressteuergesetz 2020
Aufsatz von Thomas Rennar, Lohn und Gehalt direkt digital 6/2021 S. 11

für Sachverhalte mit Gehaltsverzicht oder -umwandlung (je nach arbeitsvertraglicher Ausgestaltung) durch die Zusätzlichkeitsvoraussetzung  ausgeschlossen werden. Voraussetzung...bestimmte Arbeitgeberleistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden muss (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung ), geändert. Nunmehr verneint der

Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
Aufsatz von Rechtsanwalt Dipl.-Finzw. Reinhard Schweizer; Leverkusen, STFAN 4/2020 S. 26

dass eine bestimmte Arbeitgeberleistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden muss (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung ), geändert. Der BFH hat seine...für Sachverhalte mit Gehaltsverzicht oder -umwandlung (je nach arbeitsvertraglicher Ausgestaltung) durch die Zusätzlichkeitsvoraussetzung  ausgeschlossen werden. Voraussetzung

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