eine bestimmte Arbeitgeberleistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden muss (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung ), überraschend geändert. Nun verneint der BFH...der BFH seine Rechtsprechung zur Lohnsteuerpauschalierung bzw. Gehaltsumwandlung geändert und die bisher geltende Zusätzlichkeitsvoraussetzung neu definiert. Der
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Wann ist Zusätzlichkeitsvoraussetzung nicht gegeben?...sein soll, nicht aber dazu, wann nach Ansicht des BMF eine schädliche Gehaltsumwandlung vorliegt und wann die Zusätzlichkeitsvoraussetzungen nicht gegeben sind. Hierzu hat sich
hier: beabsichtigte Erhöhung der Höchstgrenze von 144 € auf 288 €) erneut betont, wie die Zusätzlichkeitsvoraussetzung bei Arbeitgeberleistungen im Sinne...NWB FAAAH-33414 ) eine Abkehr seiner bisherigen Rechtsprechung im Hinblick auf die Zusätzlichkeitsvoraussetzung für Arbeitgeberleistungen, die
Elektrofahrzeug oder Hybridelektrofahrzeug für Dienstfahrten Details zur Zusätzlichkeitsvoraussetzung
v. 1.8.2019 - VI R 32/18 über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden . Die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ist somit erfüllt, wenn der
August 2019 - VI R 32/18 - (a. a. O.) über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ist somit erfüllt, wenn der
verschärft der BFH somit die Anforderungen an die lohnsteuerlichen Vergünstigungen. Die Verwaltung sieht die Zusätzlichkeitsvoraussetzung abweichend von der neuen
Anforderungen an die lohnsteuerlichen Vergünstigungen. Die Verwaltung sieht die Zusätzlichkeitsvoraussetzung abweichend von der neuen
für Sachverhalte mit Gehaltsverzicht oder -umwandlung (je nach arbeitsvertraglicher Ausgestaltung) durch die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ausgeschlossen werden. Voraussetzung...eine bestimmte Arbeitgeberleistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden muss (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung ), geändert. Der BFH hat seine
3. Fallgruppe 2: Fälle ohne Zusätzlichkeitsvoraussetzung ...2. Fallgruppe 1: Fälle mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung
verschärft der BFH somit die Anforderungen an die lohnsteuerlichen Vergünstigungen. Die Verwaltung sieht die Zusätzlichkeitsvoraussetzung abweichend von der neuen
um Sachbezüge sondern um Zuwendungen mit Bargeldcharakter. Bei den gezahlten Kindergartenzuschüssen fehle es an der Zusätzlichkeitsvoraussetzung . Im Übrigen sei die von der
Arbeitgeberleistung " zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn " erbracht werden muss (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung ), geändert. Entgegen seiner
Darüber hinaus geht das BMF auf das Verhältnis zu Reisekosten (Rn. 32 und 33), die Zusätzlichkeitsvoraussetzung (Rn. 34) sowie die
für Sachverhalte mit Gehaltsverzicht oder -umwandlung (je nach arbeitsvertraglicher Ausgestaltung) durch die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ausgeschlossen werden. Voraussetzung...bestimmte Arbeitgeberleistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden muss (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung ), geändert. Nunmehr verneint der
wird und somit ein Anspruch auf diese begünstigte Leistung besteht (vgl. das nachfolgende Beispiel B). Zur Zusätzlichkeitsvoraussetzung im Einzelnen vgl. das Stichwort...Bei einer Gehaltsumwandlung zugunsten eines steuerfreien Kindergartenzuschusses ist die erforderliche Zusätzlichkeitsvoraussetzung auch erfüllt, soweit die vereinbarte
• Zusätzlichkeit Die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ist erfüllt, wenn zu dem sog....• Zusätzlichkeit Die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ist erfüllt, da zu dem sog.
VII. Zusätzlichkeitsvoraussetzung ...wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (vgl. zur Zusätzlichkeitsvoraussetzung Tz. 7). Daraus lassen sich
hierfür, dass der Arbeitslohn „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden muss (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung ). Nach der bisherigen
mit einem Pauschsteuersatz von 30 % erheben. • Zusätzlichkeit Die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ist erfüllt, wenn zu dem sog....einem Pauschsteuersatz von 30 % erheben. • Zusätzlichkeit Die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ist erfüllt, da zu dem sog.