August 2019 - VI R 32/18 - (a. a. O.) über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ist somit erfüllt, wenn der
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v. 1.8.2019 - VI R 32/18 über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden . Die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ist somit erfüllt, wenn der
Bezüge dem Arbeitnehmer nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Mit Ausnahme der Zusätzlichkeitsvoraussetzung müssen die übrigen Voraussetzungen
Vorteile, Leistungen und Zuschüsse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden müssen (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung ).
5.2.2.6.2 Zusätzlichkeitsvoraussetzung ...für Sachverhalte mit Gehaltsverzicht oder -umwandlung (je nach arbeitsvertraglicher Ausgestaltung) durch die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ausgeschlossen werden. Voraussetzung
Briese, Gesetzliche Neuregelung im JStG 2020 : Lohnsteuerbegünstigte Bezüge unter Zusätzlichkeitsvoraussetzung , DStR 2021 S. 83–87.
2021 . Als Reaktion auf die Rechtsprechung des BFH zu den Zusätzlichkeitsvoraussetzungen bei Arbeitgeberleistungen werden...§ 8 Abs. 4 EStG die Zusätzlichkeitsvoraussetzungen gesetzlich definiert .
für Sachverhalte mit Gehaltsverzicht oder -umwandlung (je nach arbeitsvertraglicher Ausgestaltung) durch die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ausgeschlossen werden. Voraussetzung...bestimmte Arbeitgeberleistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden muss (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung ), geändert. Nunmehr verneint der
Überlassung von Vermögensbeteiligungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Die Zusätzlichkeitsvoraussetzung hat mittlerweile Eingang in eine...Erwägungen hinsichtlich der sozialen Absicherung der Arbeitnehmer. Der Gesetzgeber beabsichtigt durch die Zusätzlichkeitsvoraussetzung , nur eine Begünstigung echter
von 30% erheben. Zusätzlichkeit Die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ist erfüllt, wenn zu dem sog....von 30% erheben. Zusätzlichkeit Die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ist erfüllt, da zu dem sog.
7.3 Zusätzlichkeitsvoraussetzung (§ 8 Abs. 4 EStG)...oder Geldleistungen wie z. B. Zuschüsse zu den Mietaufwendungen. 7.3 Zusätzlichkeitsvoraussetzung (
5. Zusätzlichkeitsvoraussetzung (§ 8 Abs. 4 EStG)...1.1.2022 auf 50 € angehoben. 5. Zusätzlichkeitsvoraussetzung (
VII. Zusätzlichkeitsvoraussetzung ...wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (vgl. zur Zusätzlichkeitsvoraussetzung Tz. 7). Daraus lassen sich
hinaus geht das BMF auf das Verhältnis zu Reisekosten (Rz. 32 und 33), die Zusätzlichkeitsvoraussetzung (Rz. 34) sowie die
ist bereits für alle offenen Fälle anzuwenden. Mit der gesetzlichen Änderung schließt das BMF das Kapitel der Zusätzlichkeitsvoraussetzungen entgegen der BFH-Rechtsprechung ab.
(Rn. 29 - 31). Darüber hinaus geht das BMF auf das Verhältnis zu Reisekosten (Rn. 32 und 33), die Zusätzlichkeitsvoraussetzung (Rn. 34) sowie die Aufzeichnung im
6. Zusätzlichkeitsvoraussetzung ...in die Gesamtaufwendungen des Arbeitnehmers einzubeziehen. 6. Zusätzlichkeitsvoraussetzung
Darüber hinaus geht das BMF auf das Verhältnis zu Reisekosten (Rn. 32 und 33), die Zusätzlichkeitsvoraussetzung (Rn. 34) sowie die
4. Zusätzlichkeitsvoraussetzung (§ 8 Abs. 4 EStG-E)...für Sachverhalte mit Gehaltsverzicht oder -umwandlung (je nach arbeitsvertraglicher Ausgestaltung) durch die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ausgeschlossen werden, soll
NWB Experten-Blog Jahn, "Zusätzlichkeitsvoraussetzung " beim Arbeitslohn - Entwurf JStG