Entgeltumwandlung nicht mehr begünstigt Die sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung wurde in
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hierfür, dass der Arbeitslohn „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden muss (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung ). Nach der bisherigen
hier: beabsichtigte Erhöhung der Höchstgrenze von 144 € auf 288 €) erneut betont, wie die Zusätzlichkeitsvoraussetzung bei Arbeitgeberleistungen im Sinne...NWB FAAAH-33414 ) eine Abkehr seiner bisherigen Rechtsprechung im Hinblick auf die Zusätzlichkeitsvoraussetzung für Arbeitgeberleistungen, die
Sachverhalte mit Gehaltsverzicht oder -umwandlung (je nach arbeitsvertraglicher Ausgestaltung) durch die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ausgeschlossen werden....Arbeitgeberleistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden muss (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung ), geändert. Der BFH
Arbeitgeberleistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden muss (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung ), geändert. Entgegen seiner
Das BMF hat am 5.2.2020 ein Schreiben zur sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung veröffentlicht. Demnach soll die mit
Arbeitgeberleistung " zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn " erbracht werden muss (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung ), geändert. Entgegen seiner
für Sachverhalte mit Gehaltsverzicht oder -umwandlung (je nach arbeitsvertraglicher Ausgestaltung) durch die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ausgeschlossen werden. Voraussetzung...eine bestimmte Arbeitgeberleistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden muss (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung ), geändert. Der BFH hat seine
Rechtsprechung hatten sich hierbei mehrfach mit der Frage beschäftigt, wann genau die Tatbestandsvoraussetzung (Zusätzlichkeitsvoraussetzung ) erfüllt ist. Nach...R 3.33 Abs. 5 LStR erfordert die Zusätzlichkeitsvoraussetzung , dass die zweckbestimmte Leistung zu
eine bestimmte Arbeitgeberleistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden muss (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung ), überraschend geändert. Nun verneint der BFH...der BFH seine Rechtsprechung zur Lohnsteuerpauschalierung bzw. Gehaltsumwandlung geändert und die bisher geltende Zusätzlichkeitsvoraussetzung neu definiert. Der
v. 19.5.2015, BStBl 2015 I S. 468, Rz. 9e.) In der folgenden Tabelle wird deutlich, weshalb eine Zusätzlichkeitsvoraussetzung in den o. g. Punkten nicht gegeben ist...§ 37b Abs. 1 EStG unterbleibt auch in folgenden Fällen: Keine Zusätzlichkeitsvoraussetzung , kein Anwendungsbereich des
2896 Die Zusätzlichkeitsvoraussetzung erfordert gem.
S. 357 nicht begünstigte) Gehaltsumwandlung vorliegt, da die Zusätzlichkeitsvoraussetzungen nicht gegeben sind.
V. Gehaltsumwandlung und Zusätzlichkeitsvoraussetzung ...1 Satz 1 Nr. 14 SvEV ). V. Gehaltsumwandlung und Zusätzlichkeitsvoraussetzung Gesetzlich ist für bestimmte
– BStBl – II 2013, 395; VI R 55/11, BStBl II 2013, 398). Die Finanzverwaltung sehe – so die Prüferin – die ”Zusätzlichkeitsvoraussetzung “ abweichend von der...BStBl I 2013, 728. Gegenüber dem BFH sieht die Finanzverwaltung die Zusätzlichkeitsvoraussetzung hiernach als erfüllt an, wenn die
von der Gehaltsumwandlung. Wörtlich heißt es (Tz. 4 Buchst. a): „Dem Kriterium „Zusätzlichkeitsvoraussetzung “ genügt es, wenn zu dem sog....BMF-Schreiben v. 19.5.2015 (BStBl 2015 I S. 468) ist die Zusätzlichkeitsvoraussetzung für die Anwendung des
§ 37b Abs. 1 EStG Dem Kriterium „Zusätzlichkeitsvoraussetzung “ genügt es, wenn zu dem sog.
• Zusätzlichkeit Die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ist erfüllt, wenn zu dem sog....• Zusätzlichkeit Die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ist erfüllt, da zu dem sog.
§ 37b Absatz 1 EStG Dem Kriterium „Zusätzlichkeitsvoraussetzung ” genügt es, wenn zu dem sog.
3. Wie ist die Zusätzlichkeitsvoraussetzung zu verstehen?...EStG der Pauschalsteuer unterworfen werden? Nach Auffassung einiger Leasinganbieter sei die „Zusätzlichkeitsvoraussetzung “ erfüllt, weil die