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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 33 EStG für Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung
Klarstellende Betrachtungsweise mittels § 8 Abs. 4 EStG n.F. durch das Jahressteuergesetz 2020
Aufsatz von Thomas Rennar, Lohn und Gehalt direkt digital 6/2021 S. 11

für Sachverhalte mit Gehaltsverzicht oder -umwandlung (je nach arbeitsvertraglicher Ausgestaltung) durch die Zusätzlichkeitsvoraussetzung  ausgeschlossen werden. Voraussetzung...bestimmte Arbeitgeberleistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden muss (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung ), geändert. Nunmehr verneint der

A. Einkommensteuerrecht
Buch Steuerrecht aktuell 1/2021 | Christian Kahlenberg, Iring Christopeit, Tobias Fischer, Hannah Gladitsch, Christian Kappelmann, Gustav Liedgens, Erik Meinert, Michael Pospischil, Patrick Seiler, Sven Sistig, Rebekka Rein, Noemi Strotkemper, Martin Weiss - 2021 (1. Aufl.)

2021 . Als Reaktion auf die Rechtsprechung des BFH zu den Zusätzlichkeitsvoraussetzungen  bei Arbeitgeberleistungen werden...§ 8 Abs. 4 EStG die Zusätzlichkeitsvoraussetzungen  gesetzlich definiert .

Steuerliche Begünstigung von Mitarbeiterbeteiligungen für Start-ups und KMU
Gesetzentwurf zur Einführung eines § 19a EStG
Aufsatz von Stefan Hamacher und Julien Jeuckens, NWB 14/2021 S. 964

Überlassung von Vermögensbeteiligungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Die Zusätzlichkeitsvoraussetzung  hat mittlerweile Eingang in eine...Erwägungen hinsichtlich der sozialen Absicherung der Arbeitnehmer. Der Gesetzgeber beabsichtigt durch die Zusätzlichkeitsvoraussetzung , nur eine Begünstigung echter

BMF v. 29.09.2020 - IV C 5 - S 2334/19/10009 :004
Verwaltung Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr und Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften; Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 46 EStG und Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 EStG

6. Zusätzlichkeitsvoraussetzung ...in die Gesamtaufwendungen des Arbeitnehmers einzubeziehen. 6. Zusätzlichkeitsvoraussetzung 

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