Zusätzlichkeitsvoraussetzung
Trefferliste
Zusätzlichkeitsvoraussetzung
Zusätzlichkeitsvoraussetzung
Zusätzlichkeitsvoraussetzung
Zusätzlichkeitsvoraussetzung
Zusätzlichkeitsvoraussetzung
Zusätzlichkeitsvoraussetzung ...oder Gegenstände (z. B. Fahrradanhänger, Lenker‑, Rahmen‑ oder Satteltaschen oder Fahrradkorb) Zusätzlichkeitsvoraussetzung
Da die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 45 EStG keine Zusätzlichkeitsvoraussetzung enthält, ist die Herabsetzung des
Zusätzlichkeitsvoraussetzung
§ 3 Nr. 45 EStG keine Zusätzlichkeitsvoraussetzung enthält, ist die Herabsetzung des
Weitere Voraussetzung ist, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Hinsichtlich dieser Zusätzlichkeitsvoraussetzung wurde in
BFH-Urteil vom 01.08.2019 (VI R 32/18 ) anzuwenden sei, weil die Zusätzlichkeitsvoraussetzung bei einer arbeitsrechtlich wirksamen
9a Die „Zusätzlichkeitsvoraussetzung ” für betrieblich veranlasste
des Gesetzesvorhabens. Ungeachtet dessen soll allerdings – mit Hilfe der bereits durch die Corona-Boni bekannten Zusätzlichkeitsvoraussetzung – sichergestellt werden, dass...Sofern die genannten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, steht auch ein arbeits- oder dienstrechtlicher Anspruch der Zusätzlichkeitsvoraussetzung nicht entgegen.
[47] reagiert. Demnach wird die Zusätzlichkeitsvoraussetzung in Fällen der Gehaltsumwandlung bzw.
gilt im Gegensatz zum Sachbezug das Zusätzlichkeitsmerkmal. Eine Entgeltumwandlung ist damit ausgeschlossen (zu den Zusätzlichkeitsvoraussetzungen s.
▶ Zusätzlichkeit Die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ist erfüllt, wenn zu dem sog....▶ Zusätzlichkeit Die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ist erfüllt, da zu dem sog.
NWB KAAAH-33408 – entgegen der Verwaltungsmeinung zu der Auffassung, dass für die Zusätzlichkeitsvoraussetzung auf den Zeitpunkt der Lohnzahlung
[i] Zusätzlichkeitsvoraussetzung Für das
bb) Bewertung des Sachbezugs bei Nichterfüllung der Zusätzlichkeitsvoraussetzung ...5.2.2020 , BStBl 2020 I S. 222, reagiert. Aus dieser Verwaltungsanweisung ergibt sich zum einen, dass die Zusätzlichkeitsvoraussetzung in Fällen der Gehaltsumwandlung bzw.