z. B. ein freiwillig geleistetes Weihnachtsgeld, erbracht wird. Im Ergebnis sieht die Finanzverwaltung die Zusätzlichkeitsvoraussetzung bereits dann als erfüllt an, wenn...mit der Zahlung „mitzunehmen“. Weiterhin ist anzumerken, dass die bisher bekannten Regelungen, die auf die Zusätzlichkeitsvoraussetzung verweisen, sich auf zweckbestimmte
Trefferliste
5. Zusätzlichkeitsvoraussetzung ...(Arbeitnehmerfälle) wird eine Leistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ verlangt. Diese Zusätzlichkeitsvoraussetzung ist nach den allgemeinen
hier: beabsichtigte Erhöhung der Höchstgrenze von 144 € auf 288 €) erneut betont, wie die Zusätzlichkeitsvoraussetzung bei Arbeitgeberleistungen im Sinne...NWB FAAAH-33414 ) eine Abkehr seiner bisherigen Rechtsprechung im Hinblick auf die Zusätzlichkeitsvoraussetzung für Arbeitgeberleistungen, die
Arbeitgeberleistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden muss (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung ), geändert. Entgegen seiner
Zusätzlichkeitsvoraussetzung
verschärft der BFH somit die Anforderungen an die lohnsteuerlichen Vergünstigungen. Die Verwaltung sieht die Zusätzlichkeitsvoraussetzung abweichend von der neuen
S. 344 Einzelfall hinaus nicht anwendbar sein. Die Verwaltung sieht die Zusätzlichkeitsvoraussetzung abweichend davon als erfüllt an, wenn
820 Dem Kriterium „Zusätzlichkeitsvoraussetzung “ genügt es, wenn zu dem sog.
2497 Die »Zusätzlichkeitsvoraussetzung « für zusätzlich zum ohnehin
3. Leistungen mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung ...Zusätzlichkeitsvoraussetzung
Weitere Voraussetzung ist, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Hinsichtlich dieser Zusätzlichkeitsvoraussetzung wurde in
BFH-Urteil vom 01.08.2019 (VI R 32/18 ) anzuwenden sei, weil die Zusätzlichkeitsvoraussetzung bei einer arbeitsrechtlich wirksamen
des Gesetzesvorhabens. Ungeachtet dessen soll allerdings – mit Hilfe der bereits durch die Corona-Boni bekannten Zusätzlichkeitsvoraussetzung – sichergestellt werden, dass...Sofern die genannten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, steht auch ein arbeits- oder dienstrechtlicher Anspruch der Zusätzlichkeitsvoraussetzung nicht entgegen.
32/18 (BStBl 2020 II S. 106) über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ist somit erfüllt, wenn der
NWB FAAAH-33414 , über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden . Die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ist somit erfüllt, wenn der
BFH-Urteil v. 1.8.2019 - VI R 32/18 über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ist somit erfüllt, wenn der
Briese, Gesetzliche Neuregelung im JStG 2020 : Lohnsteuerbegünstigte Bezüge unter Zusätzlichkeitsvoraussetzung , DStR 2021 S. 83–87.
5.2.2.6.2 Zusätzlichkeitsvoraussetzung ...für Sachverhalte mit Gehaltsverzicht oder -umwandlung (je nach arbeitsvertraglicher Ausgestaltung) durch die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ausgeschlossen werden. Voraussetzung
Vorteile, Leistungen und Zuschüsse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden müssen (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung ).
2021 . Als Reaktion auf die Rechtsprechung des BFH zu den Zusätzlichkeitsvoraussetzungen bei Arbeitgeberleistungen werden...§ 8 Abs. 4 EStG die Zusätzlichkeitsvoraussetzungen gesetzlich definiert .