„seiner“ Lohnsteuer durch den Arbeitgeber, NWB 28/2023 S. 1981 ; Seifert, Gestaltungspotenzial sowie -risiken bei der Nutzungsüberlassung von betrieblichen Telekommunikationsgeräten ,...§ 3 Nr. 45 EStG , Seifert, Gestaltungspotenzial sowie -risiken bei der Nutzungsüberlassung von betrieblichen Telekommunikationsgeräten ,
Trefferliste
• Steuerfreie Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Fahrrads, auch Elektrofahrrads, das...• Überlassung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte und Telekommunikationsgeräte pp. (
Gestaltungspotenzial sowie -risiken bei der Nutzungsüberlassung von betrieblichen Telekommunikationsgeräten ...2. Betriebliches Gerät
• Steuerfreie Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Fahrrads, auch Elektrofahrrads, das...• Überlassung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte und Telekommunikationsgeräte pp. (
Seifert, Gestaltungspotenzial sowie -risiken bei der Nutzungsüberlassung von betrieblichen Telekommunikationsgeräten – Neues zur Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 45 EStG, NWB 24/2023 S. 1726-1737
Seifert, Gestaltungspotenzial sowie -risiken bei der Nutzungsüberlassung von betrieblichen Telekommunikationsgeräten – Neues zur Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 45 EStG, NWB 24/2023 S. 1726-1737
8. Umsatzsteuerpflicht für Nutzungsüberlassung von Sportanlagen...6. Rückstellung für betriebliche Aussetzungszinsen
in denjenigen Fällen, in denen die Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 v. H. der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit ausmacht oder in denen für die betriebliche oder...bei kleinen und mittleren Unternehmen) nach Beendigung des Erstinvestitionsvorhabens zum Anlagevermögen eines Betriebs des verarbeitenden Gewerbes oder der
Fachplanung und Ingenieurdesign, Forschung und Entwicklung, Werbung und Marktforschung, Fotografie, Reparatur von Telekommunikationsgeräten sowie technische, physikalische...(dem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführer ist ein Ermessensspielraum zuzubilligen). Bei offenkundig betrieblicher Veranlassung für die Abgeltung kann
Fachplanung und Ingenieurdesign, Forschung und Entwicklung, Werbung und Marktforschung, Fotografie, Reparatur von Telekommunikationsgeräten sowie technische, physikalische...(dem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführer ist ein Ermessensspielraum zuzubilligen). Bei offenkundig betrieblicher Veranlassung für die Abgeltung kann