3.1 Grundsätze zur Abrechnung mittels Gutschrift ...3.3 § 14c UStG und fehlerhafte Gutschriften
Trefferliste
3. Einführung der Verpflichtung zur Erstellung einer elektronischen Rechnung ab 2025...4.3 Elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber
3.2.6.2 Leistungsbeschreibungen in Rechnungen im Spiegel der Rechtsprechung des BFH...3.9 Praxisbeispiel: Verbuchung einer fehlerhaften Rechnung und Berichtigung
2.7 Aufbewahrung von Rechnungen für Nichtunternehmer...2.3 Aufbewahrung von Rechnungen für Unternehmer
V. Arbeitshilfe 5: Dokumentation der Rechnungseingangskontrolle (Kleinbetragsrechnung bis zu 250 €)...II. Arbeitshilfe 2: Musterrechnung (Kleinbetragsrechnung bis zu 250 €)
14.3. Rechnung in Form der Gutschrift ...Mit dem Widerspruch des leistenden Unternehmers verliert die Gutschrift auch dann ihre Wirkung für den Vorsteuerabzug des Gutschrifterstellers /Leistungsempfängers, wenn die Gutschrift inhaltlich
bb) Begriff der elektronischen Rechnung seit 1.1.2025...b) Vorauszahlungsrechnungen und Anzahlungsrechnungen
14.3. Rechnung in Form der Gutschrift ...[4] 1 Der leistende Unternehmer kann der Gutschrift widersprechen. 2 Mit dem Widerspruch verliert die Gutschrift die Wirkung als Rechnung . 3 Dies gilt auch dann, wenn die Gutschrift
Anforderungen an eine Rechnung i. S. des § 14c Abs. 2 UStG...Abs. 1 Satz 3 UStAE ). Die Anforderungen an einen unberechtigten Steuerausweis erfüllt eine Rechnung schon dann, wenn sie den Rechnungsaussteller , den (vermeintlichen)
weil dieser nur bei tatsächlich geschuldeter Umsatzsteuer möglich ist. Die Klägerin hat zu Unrecht in ihren Gutschriften (Rechnungen ) Umsatzsteuer ausgewiesen, die C...– geltend zu machen, um auf diesem Weg den im Insolvenzverfahren nicht zu realisierenden Teil der gegen den Rechnungsaussteller gerichteten, zivilrechtlichen
Fehlerhafte E-Rechnungen , deren Folgen sowie weitere Änderungen...E-Rechnung : Zweites BMF-Schreiben bringt Klarheit
I. Neue Ausgangslage: Möglichkeit der rückwirkenden Rechnungsberichtigung ...II. Korrekte Rechnungsstellung in ausgewählten Praxis-Schwerpunkten
14.4. Echtheit und Unversehrtheit von Rechnungen ...Abgrenzung „E-Rechnung “ – „sonstige Rechnung “ Eine Rechnung , die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und ihre elektronische Verarbeitung
Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab 1.1.2025...in diesem Sinne liegt vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format (XML-Datei oder hybride Rechnung ) ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung
14a UStG. Als Essentiala einer Rechnung müssen in der Rechnung enthalten sein der Rechnungsaussteller , der (vermeintliche) Leistungsempfänger, eine...welche Risiken entstehen, wenn Aufwendungen und die darauf entfallende Umsatzsteuer als Abrechnungsposten in einer Rechnung weiterbelastet werden. Ist der Rechnungsaussteller nicht zum Steuerausweis
Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025; Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses...§ 14 Absatz 1 Satz 1 UStG eine sonstige Rechnung in einem anderen elektronischen Format (vgl. Rn. 7) dar. Formatfehler liegen vor, wenn die Rechnungsdatei nicht den zulässigen Syntaxen bzw. deren technischen
IV. Gewährung des Vorsteuerabzugs bei fehlerhaften Rechnungen ohne Rechnungsberichtigung ...III. Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Rechnungsangaben
13b.14. Rechnungserteilung ...§ 14a Abs. 5 Satz 2 UStG ). 2 Auch eine Gutschrift ist eine Rechnung (§ 14 Abs. 2
24.9. Ausstellung von Rechnungen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben...§ 24 Abs. 1 Satz 5 UStG ); dies gilt auch für Gutschriften . 3 Weist der Unternehmer einen höheren Steuerbetrag aus, als er im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung gesondert in Rechnung
II. Zu hoher Steuerausweis in einer Rechnung ...§ 14c Abs. 1 UStG ist, wenn der Rechnungsaussteller gutgläubig war und eine Rechnungsberichtung nicht möglich ist, weil dem Rechnungsaussteller die Rechnungsadressaten namentlich nicht bekannt sind