Suchen
Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg v. 17.02.2025 - FB5.G1200-2025/001-53
Verwaltung Anwendung des Hamburgischen Grundsteuergesetzes (HmbGrStG) vom 24.08.2021 sowie zur teilweisen Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (allgemeiner Teil und Grundvermögen) sowie für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022 und des Grundsteuergesetzes ab 1. Januar 2025 (AEHmbGrStG)

dienen. 2 Wohnräume, die betrieblich oder freiberuflich mitgenutzt werden (z. B. häusliche Arbeitszimmer ), sind nicht als betrieblichen

...laden...
Weitere Beiträge laden