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Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind pauschal mit 1.260 € jährlich abziehbar, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht; voller Abzug, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
Steht ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und bildet das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, ist ein Abzug des Arbeitszimmers nur noch über die Homeoffice-Pauschale für die tatsächlich im Homeoffice verbrachten Tage möglich.
Bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen ist der Abzug von 105 € pro Monat möglich. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG

Sind Umzugskosten zur erstmaligen Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers steuerlich absetzbar?
Aktuelle BFH-Rechtsprechung und Beratungshinweise für die Praxis
Aufsatz von Daniel Denker, BBK 17/2025 S. 777

Sind Umzugskosten zur erstmaligen Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers  steuerlich absetzbar?...[i] Umzug in größere Wohnung mit zwei Arbeitszimmern  2020 zogen die Kläger in eine ca. 110 qm große Wohnung mit fünf Zimmern, in der jeweils ein separates Arbeitszimmer  eingerichtet wurde. Die mit dem Umzug

BMF v. 21.08.2025 - IV C 1 - S 2296-c/00004/018/050
Verwaltung Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden;

des häuslichen Arbeitszimmers  zur gesamten Nutzfläche der eigenen Wohnzwecken dienenden Räume einschließlich des Arbeitszimmers . Das gilt auch für ein im Keller belegenes häusliches Arbeitszimmer . Der...eigenen Wohnzwecken dienenden Räume zur gesamten Nutzfläche des Objekts aufzuteilen. Der auf ein häusliches Arbeitszimmer  entfallende Anteil der Aufwendungen bestimmt sich nach dem Verhältnis der Nutzfläche

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