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Bei strafrechtlicher Einziehung reduziert sich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer
BFH, Urteil v. 25.9.2024 – XI R 6/23
Aufsatz von Dr. Matthias Gehm, USt direkt digital 5/2025 S. 6

6.997 € brutto bezifferte, jedoch ist ungeklärt, ob der Vorteil sich auf dem Streitjahr vorangegangene Besteuerungszeiträume  oder auf das Streitjahr bezieht (...Union geboten. Dies ergibt sich daraus, dass der Täter durch die Vermögensabschöpfung und die Besteuerung  nicht doppelt belastet werden darf

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