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BFH, Beschluss v. 27.01.2026 - VIII B 103/24 -nv-
Rechtsprechung Keine Klärungsfähigkeit materieller Rechtsfragen bei unzulässiger Klage

Falle eines Aktienkaufs kurz vor dem Dividendenstichtag ein Finanzamt die Anrechnung der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags  im Jahr 2009 allein mit der Begründung versagen, der Steuerpflichtige hätte...im Falle eines Aktienkaufs kurz vor dem Dividendenstichtag die Anrechnung der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags  allein mit der Begründung versagt

Kommentar zu § 51a - Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern
Kommentar NWB EStG Kommentar Hans-Joachim Kanzler Stand 01.01.2026 (Ltzt. Onl. Akt.: 02.02.2026. Aufl.)

23.6.1993 , BGBl 1993 I 944, 975 zuletzt geändert durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags  v. 10.12.2019 , BGBl 2019 I 2115 mit dem der Solidaritätszuschlag  ab 2021 durch Anhebung der...der Vorschrift: Die Vorschrift schafft die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung des Solidaritätszuschlags ; gleichwohl sind diese Voraussetzungen

Kommentar zu § 32d - Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
Kommentar NWB EStG Kommentar Thomas Egner, Matthias Gries Stand 01.01.2026 (Ltzt. Onl. Akt.: 02.02.2026. Aufl.)

ausländischen Steuer (Abs. 5) und „k“ dem Kirchensteuersatz entspricht. Der Abbau des SolZ betrifft nicht den Solidaritätszuschlag  auf die Abgeltungsteuer. Dieser wird...zu beachten, dass die Günstigerprüfung deutlich häufiger von Vorteil sein wird, da die Abgeltungsteuer weiterhin dem Solidaritätszuschlag  unterliegt, während die tarifliche

BFH, Urteil v. 25.11.2025 - VIII R 22/23
Rechtsprechung Eingeschränkte Anwendung der investmentrechtlichen Teilfreistellung auf Veräußerungsverluste im Anwendungsbereich von § 56 InvStG

Klägers (Depotbank) eine Provision (69,90 €) und zahlte nach Abzug von Kapitalertragsteuer (674,70 €) und Solidaritätszuschlag  (37,10 €) 39.038,06 € an den...tatsächlich erzielten Gewinn 711,80 € Steuern abgeführt worden (Kapitalertragsteuer 674,70 € und Solidaritätszuschlag  37,10 €). Das entspreche einem

Die polnische Familienstiftung (PFR)
Struktur, Besteuerung und Fragen für deutsche Steuerpflichtige
Aufsatz von Malte Shurety und Arkadiusz Gliniecki, IWB 1/2026 S. 12

unterliegt hier daher mit den deutschen Einkünften der Körperschaftsteuer i. H. von 15 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag . Im Vergleich zu einer Besteuerung als private Vermietungseinkünfte (bis...§ 32d Abs. 1 Satz 1 EStG mit dem gesonderten Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag , so dass sich eine Gesamtbelastung

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