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Kommentar zu § 371 - Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Kommentar AO Kommentar Eva Kohler Stand 10.02.2026 (Ltzt. Onl. Akt.: 31.12.2025. Aufl.)

Bedeutung, da sich die Erklärungspflicht von vornherein nur auf die Besteuerungsgrundlagen bezieht. Auf den Solidaritätszuschlag  als Annex zu ESt und KSt ist nicht gesondert einzugehen. Ab 2021 werden die...von dem (modifizierten) materiellen Tatbegriff und der insoweit maßgeblichen Steuerart aus, lässt sich der Solidaritätszuschlag , der allerdings in den Freigrenzen

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