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Steueränderungsgesetz 2025: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
Praxisrelevante Änderungen im Überblick
Aufsatz von Gerald Eilts, BBK 3/2026 S. 147

blieb jedoch stets derselbe: Begünstigt sein sollten ausschließlich nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten zur Förderung gemeinnütziger , mildtätiger oder kirchlicher Zwecke....für das Veranlagungsjahr 1980 wurde im Steuerrecht eine Regelung verankert, die das Ziel verfolgte, Bürger, die im gemeinnützigen , mildtätigen oder kirchlichen Bereich

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