Drittaufwand ...Steuerpflichtigen veranlasst sind, und muss der Steuerpflichtige die Kosten schuldrechtlich nicht selber tragen, liegt Drittaufwand vor. Z. B. von einem Dritten getragene
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1. Arbeitszimmer (H 9.14 "Drittaufwand " LStH; H 4.7 EStH 2023) [14]...I. Definition des Drittaufwands
bb) Drittaufwand ...ein Dritter getragen hat, ohne dass eine Zuwendung vorliegt. Die Abgrenzung von steuerlich unbeachtlichem „echten Drittaufwand “ von dem Stpfl. als eigener Aufwand zuzurechnenden „unechten Drittaufwand “ ist von
NWB YAAAG-51021 Cremer, Drittaufwand , Kontierungslexikon
somit im eigenen Namen auf die eigene Schuld leistet. Hierauf ist bei der Vertragsgestaltung zu achten. Denn sog. Drittaufwand zur Begleichung der Schuld eines
Kinderbetreuungskosten sind nur bei dem Stpfl. zu berücksichtigen, der sie getragen hat. Ausgaben Dritter (sog. Drittaufwand ) können grds. –und daher auch bei...§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ). Zum Drittaufwand vgl.
BFH v. 12.12.2000 - VIII R 62/93 , BStBl 2001 II 234; H 17 Abs. 5 „Drittaufwand “, 3. Spiegelstrich...BFH v. 12.12.2000 - VIII R 52/93 , BStBl 2001 II 286; H 17 Abs. 5 „Drittaufwand “, 1. Spiegelstrich
die eingelegt werden können; allerdings kommen Abschreibungen auf das Nutzungsrecht wegen des Drittaufwands-Abzugsverbots steuerlich nicht in Betracht....sondern ein Dritter die Ausgaben. Schrifttum und einschlägige Rechtsprechung diskutieren dies unter den Begriffen Drittaufwand bzw. Drittaufwendungen.
346 Günkel/Hörger/Thömmes , DStR 1999, 1873, dann aber u. U. nicht abziehbarer Drittaufwand .
57 Nicht abziehbar ist demgegenüber „Drittaufwand “. Dieser liegt vor, wenn ein Dritter...NWB 2016, 2500 ; Knebusch , Vierter Weg beim Drittaufwand ?!,
im Grundsatz nur Aufwendungen, die der Stpfl. selbst getragen hat. Nicht abzugsfähig ist sog. Drittaufwand , also die Tragung von...NWB 2021, 97 ; Nacke , Drittaufwand im Rahmen von Vermietungseinkünften,
gelten die allgemeinen Regeln. Aufwendungen des Stpfl. sind eigene Aufwendungen oder Aufwendungen, die als Drittaufwand anerkannt werden.
Abziehbarkeit von zugewendeten Aufwendungen in Fällen des sog. abgekürzten Vertragswegs (Drittaufwand ); Anwendung des
Abziehbarkeit von zugewendeten Aufwendungen in Fällen des sog. abgekürzten Vertragswegs (Drittaufwand ); Anwendung des
Abziehbarkeit von zugewendeten Aufwendungen in Fällen des sog. abgekürzten Vertragswegs (Drittaufwand ); Anwendung des
Abziehbarkeit von zugewendeten Aufwendungen in Fällen des sog. abgekürzten Vertragswegs (Drittaufwand ); Anwendung des
Abziehbarkeit von zugewendeten Aufwendungen in Fällen des sog. abgekürzten Vertragswegs (Drittaufwand ); Anwendung des
Abziehbarkeit von zugewendeten Aufwendungen in Fällen des sog. abgekürzten Vertragswegs (Drittaufwand ); Anwendung des
Abziehbarkeit von zugewendeten Aufwendungen in Fällen des sog. abgekürzten Vertragswegs (Drittaufwand ); Anwendung des
Abziehbarkeit von zugewendeten Aufwendungen in Fällen des sog. abgekürzten Vertragswegs (Drittaufwand ); Anwendung des