I. Definition der ausländischen Einkünfte ...V. Ermittlung der ausländischen Einkünfte
Trefferliste
I. Definition der Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften ...VI. Negative ausländische Einkünfte (§ 2a EStG, R 2a EStR) [16]
II. Per-country-limitation bei der Anrechnung ausländischer Steuern...Per-country-limitation bei Anrechnung ausländischer Steuern
Ausländische Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen und dessen Veräußerung...I. Besteuerung laufender Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
Körperschaftsteuerliches Einkommen ...KStG , [13] + / ./. Korrekturen bei ausländischen Einkünften wie z. B. Kürzung um nach einem Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreie Einkünfte bzw. Hinzurechnung von mit diesen steuerfreien
Ausländische negative Einkünfte gem. § 2a EStG...I. Definition der negativen Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten (§ 2a EStG)
Geschlossene Fonds: Ausländische Fonds...c) Einkunftsermittlung und -verteilung
Anrechnung ausländischer Einkommensteuer (Lohnsteuer)...bei der Ermittlung der Einkünfte . Durch diesen, im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer möglichen Abzug der ausländischen Steuern bei der Ermittlung der Einkünfte wird gewährleistet, dass sich dieser Abzug
IV. Anwendung bestimmter Verlustregelungen einzelner Einkunftsarten im Rahmen des Progressionsvorbehalts...III. Kein Progressionsvorbehalt für bestimmte Einkünfte aus EU/EWR
III. Definition der Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter...Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter (AStG)
Öffentlicher Dienst – Behandlung der Einkünfte nach den DBA...Aufführungen ist P als Arbeitnehmer einzustufen. P erzielt mit seinen gesamten Löhnen (auch für die Auslandstätigkeit ) inländische Einkünfte nach
§ 34d EStG benennt für alle Einkunftsarten die Merkmale, die diese Einkünfte zu ausländischen machen (Einkunftsquelle im Ausland ) und zählt abschließend auf, wann ausländische Einkünfte vorliegen. Die ausländischen ...machen (Einkunftsquelle im Ausland ) und zählt abschließend auf, wann ausländische Einkünfte vorliegen. Die ausländischen Einkünfte sind nach deutschem Recht zu ermitteln. Dabei gelten die deutschen
Was versteht man unter der Anrechnungsmethode in Bezug auf ausländische Quellensteuern?...Beispiel für die Anrechnungsmethode Steuerpflichtiger X hat ausländische Einkünfte i. H. v. 100 €. Darauf wurden 30 € ausländische Steuern bezahlt. Wenn die auf die Einkünfte entfallende deutsche Steuer bspw. 40 €
2. Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Gewinnermittlung nach § 13a EStG...2. Fallbeispiel: Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Buchführung
4. Ermittlung nachträglicher Einkünfte nach einer Betriebsaufgabe...III. Voraussetzungen der Einnahmen-Überschussrechnung
§ 68b Nachweis über die Höhe der ausländischen Einkünfte und Steuern...1 Der Steuerpflichtige hat den Nachweis über die Höhe der ausländischen Einkünfte und über die Festsetzung und Zahlung der ausländischen Steuern durch Vorlage entsprechender Urkunden (z.
Wie funktioniert die Pauschalierung der auf ausländische Einkünfte entfallenden deutschen Steuer?...BMF, Schreiben vom 31.10.1983) . Wenn eine Steuer pauschal festgesetzt wird, kann eine auf diese Einkünfte ggf. entfallende ausländische Steuer vom Einkommen weder auf die deutsche Einkommen - bzw. Körperschaftsteuer
Welche Besonderheiten bestehen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und der Anlage AUS?...N und N-AUS angegeben werden. Eine Erfassung in der Anlage AUS ist nur dann erforderlich, wenn eine Anrechnung von im Ausland gezahlten Steuern erfolgen soll. Nur in diesen Fällen sind die ausländischen Einkünfte und
Wie werden ausländische Steuern bei der Steuerberechnung berücksichtigt?...Einkünfte sind nach deutschem Recht zu ermitteln. Dabei gelten die deutschen Vorschriften zur Bilanzierung sowie zur Einkünfteermittlung . Hinweis: Die ausländischen Einkünfte und die Steuer sind durch Urkunden (z.
In welchen Fällen sind ausländische Quellensteuern auf Kapitalerträge in der Anlage AUS zu erfassen?...Ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen vor, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Ausland hat oder das Vermögen durch ausländischen Grundbesitz gesichert ist.