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Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege usw. sind 10 Jahre, Handels- oder Geschäftsbriefe sind 6 Jahre aufzubewahren.
Für Lieferscheine, die keine Buchungsbelege sind, gilt: Bei empfangenen Lieferscheinen endet die Aufbewahrungsfrist mit Rechnungserhalt, bei abgesandten Lieferscheinen mit Rechnungsversand.§ 147 Abs. 3 AO

Kommentar zu UStAE 2010 - 14b.1. Aufbewahrung von Rechnungen
Kommentar UStAE Aktuell Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen Stand 15.12.2025 (Ltzt. Onl. Akt.: 15.12.2025. Aufl.)

23.10.2024 (BGBl I 2024 Nr. 323) ist die Aufbewahrungsfrist  für Rechnungen auf 8 Jahre verkürzt worden. Die Neuregelung ist auf alle Rechnungen anzuwenden, deren 10jährige Aufbewahrungsfrist  am...Steuern von Bedeutung sind, für welche die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Daher endet insb. die Aufbewahrungsfrist  für Rechnungen, für die nach

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